Ausnahmegenehmigung für rote Blinker - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 4 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Ausnahmegenehmigung für rote Blinker (/showthread.php?tid=3583) |
- LS1-Holger - 16.06.2003 Hi, Sehe ich genauso. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, daß nur weil deine hinteren Blinker rot leuchten, jetzt jeder Polizeibeamter der Meinung ist, " den überprüfen wir mal" da blinken ja rote Blinker. Schließlich wissen die auch, daß das bei Amerikanischen Autos dies meistens normal ist. Also ganz ehrlich, ich habe bei meiner auch alle Lampen die bei Einführung nach Deutschland außer Betrieb genommen wurden, wieder angeschlossen. - burning-love - 16.06.2003 Hi Sinclair, ich habe eine 87er, ist ein Europa-Modell.....mit roten Blinkern. Eingetragen steht u.a.: .....*Rückfahrscheinw.o.Bauartgenehm.*Seitenmark.L.h.Zwei zusaetzl.Rueckstr.*Seitenrueckstr.h. rot*.....Warnblink. und Fahrtricht.-Anzeiger.h.rot *....... ...also, wenn Du damit etwas anfangen kannst, könnte ich Dir eine Kopie des Fahrzeugscheines zukommenlassen.... Damit kann man doch eigentlich beweisen, dass es auch so geht, oder? Sicherlich hängt es auch von dem jeweiligen Menschen beim TÜV oder beim KVA ab. Allerdings sind die hier in Berlin beim KVA gar nicht sooo übel. Und den richtigen TÜV-Prpüfer muß man halt auch kennen....... Gruß - burning-love - 16.06.2003 ...upps, da war ich wohl zu spät !! sei´s drum... Gute Fahrt ! |