rote blinker - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 4 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: rote blinker (/showthread.php?tid=29971) |
- Frank the Judge - 07.12.2007 Zitat:Original von Maseratimerlin Ja, vielen Dank dafür. - maseratimerlin - 07.12.2007 Ich habe zu danken. Gruß Edgar - Jochen - 07.12.2007 Auch bei meiner 97er wurden damals bei der §21 Abnahme die roten Fahrtrichtungsanzeiger hinten eingetragen. Hängt stark von der Zulassungstelle ab und wie weit die mit den jeweiligen TÜV a.a.S. zusammen arbeiten. Auch 2005er Mustangs hab ich schon mit roten, eingetragenen Blinkern gesehen... Viele Grüße Jochen - ulf - 07.12.2007 Ich versuche es mal..... aber wen soll man zuerst fragen? TÜV oder Zulassungsstelle? Habe mal gehört, dass der TÜV sein OK gibt, wenn die Zulassungsstelle VORAB die Ausnahmegenehmigung erteilt. Bezweifel das aber, da es 1996 mit meiner LT4 genau umgekehrt war, obwohl ich damals die Ausnahmegenehmigung von der Bezirksregierung Lüneburg bekommen habe, nicht von einer Zulassungsstelle......... Hat jemand Ahnung???? - Midnight-Cruiser - 09.12.2007 Zulassungsstellen erteilen keine Ausnahmegenehmigungen. Wenn, dann das Regierungspräsidium - aber an deren Ausnahmegenehmigungen müssen sich die Zulassungsstellen natürlich nicht halten, obwohl es deren vorgesetzte Behörde ist. Der TÜV erteilt ebenfalls keine Ausnahmegenehmigungen, er nimmt aber Eintragungen vor. Viel Glück ! - ulf - 09.12.2007 Das hilft ja nun auch nicht wirklich........... obwohl es beim " hamburg service " extra eine Internet seite für Ausnahmegenehmigungen gibt. Ja, wer ist denn nun zuständig? - JR - 09.12.2007 Hallo Ulf, Du musst zwei Hürden nehmen. Damit Du an die Eintragung kommst, muss 1. der TÜV in sein Gutachten reinschreiben, dass eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei und 2. die Zulassungsstelle oder das RP diese dann auch erteilen. Wenn eine der beiden Institutionen sich querlegt, ist es Essig mit der Eintragung. Gruß JR - Midnight-Cruiser - 10.12.2007 Und als dritte Hürde muss es die Zulassungsstelle dann auch noch umsetzen. Beispiel: 1. Hürde - TÜV sagt, kleines Kennzeichen vorne erforderlich; Hürde gemeistert 2. Hürde - Regierungspräsidium Darmstadt erteilt Ausnahmegenehmigung; Hürde gemeistert 3. Hürde - Zulassungsstelle Groß-Gerau sagt: ach die schon wieder vom RP Darmstadt - interessiert uns nicht; kleines Kennzeichen gibt es nicht So geschehen bei 2 von meinen 3 C4en - JR - 10.12.2007 Hier geht es um rote Blinker! Bei Kennzeichen gibt es diese dritte Hürde, das stimmt. Bei meiner ZR-1 allerdings hat der Amtsleiter in GG auch die Ausnahmegenehmigung von Köln akzeptiert - wenn auch widerwillig. Gruß JR - Hermann - 10.12.2007 Zitat:Bei meiner ZR-1 allerdings hat der Amtsleiter in GG auch die Ausnahmegenehmigung von Köln akzeptiert - wenn auch widerwillig. Weisungen von der richtigen Rheinseite sind grundsätzlich zu befolgen. |