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geblitzt und 2. Fahrzeug auf dem Beweisfoto - Druckversion

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Anwälte sollten... - Hirschmann - 25.10.2006

nach Erfolg bezahlt werden,dann würde ihnen diese Überheblichkeit im Halse stecken bleiben Narr


- maseratimerlin - 25.10.2006

Zitat:Original von Rüddy
Zitat:Original von maseratimerlin
... Herrn Prof. Löhle hinsichtlcih Meßverfahren, geschickter Einlassung etc.

Gruß vom Anwalt


Diese Nase gilt als Koryphäe unter den Verkehrsgutachtern.
Wenn der vor Gericht was vorlegt, folgt dem jeder Richter.
Einspruch zwecklos.

Ist mir so ergangen - das Gutachten war aber von vorne bis hinten Stuss

Ich arbeite seit Jahren mit Prof. Löhle zusammen, der Legionen von meinen Mandanten den Schein gerettet hat und einen Großteil der verwendeten Messverfahren in der BRD gekippt hat.

Wenn man vorher die Einlassung richtig abgibt, passt das Gutachten, aber auch nur dann und das Gericht folgt ihm.

Von welchen Koryphäen der Anwaltszunft laßt Ihr Euch eigentlich vertreten ? Kopfschütteln Kopfschütteln


RE: Anwälte sollten... - maseratimerlin - 25.10.2006

Zitat:Original von Hirschmann
nach Erfolg bezahlt werden,dann würde ihnen diese Überheblichkeit im Halse stecken bleiben Narr

Du verwechselst Überheblichkeit mit Kompetenz und deine ahnungslosen Beiträge mit Wissen. Ich hoffe Du bist aber wenigstens in deiner Profession so gut, wie ich in meiner.


RE: Anwälte sollten... - Rüddy - 25.10.2006

@edgar:

dummerweise vertrat der Löhle die Gegenseite............ Richter Teufel


Gruß
Rüddy


RE: Anwälte sollten... - maseratimerlin - 25.10.2006

Man muß vorher mit ihm reden und entsprechende Beweisanträge stellen, aber wieso Gegenseite ??? Gibt es doch in Owis nicht und die Staatsanwaltschaft arbeitet nicht mit ihm


RE: Anwälte sollten... - Hirschmann - 25.10.2006

Auf jeden Fall OK!


RE: Anwälte sollten... - Hirschmann - 25.10.2006

Zitat:Original von maseratimerlin
Zitat:Original von Hirschmann
nach Erfolg bezahlt werden,dann würde ihnen diese Überheblichkeit im Halse stecken bleiben Narr

Du verwechselst Überheblichkeit mit Kompetenz und deine ahnungslosen Beiträge mit Wissen. Ich hoffe Du bist aber wenigstens in deiner Profession so gut, wie ich in meiner.

Auf jeden Fall OK!

Bemerke ich da etwa ein wenig Verärgerung in deiner Antwort??

Wollte das ja auch nur mal so in den Raum stellen.

Wie man so schön sagt"Anwälte gewinnen immer" egal wie der Fall ausgeht Feixen

Also, nehme es nicht sooo persöhnlich und lieber mit Humor Narr

Grüße
Harald


- Doc - 25.10.2006

@Selbsternannten Koryphäe der Anwaltszunft .....merlin

Zitat:1. Wo hast Du denn den Unsinn mit dem Streiwert her? (siehe oben)
2. Schon immer, das ist Verkehsstrafrecht und Ordnungwidrigkeitenrecht. Informier Dich doch vorher mal, bevor Du schreibst
3. Schon mal was von anthropologischen Sachverständigengutachten gehört, die von Humanbiologen erstellt werden und zur Abgrenzung von Betroffenem und Fahrer benutzt werden ????. Wohl kaum bei deiner sonstigen, wenigen Ahnung von der Materie.

Aber mach Dir nichts draus, wissen Verkehrsrechtler meisstens auch nicht.


ad 1. O.k. zugestanden. Mit Anwaltssätzen versuche ich möglichst wenig, d.h. gar nichts zu tun zu haben. Ich hab mich geirrt. OK!

ad 2.
Zitat: Fachanwalt Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht befasst sich mit der zivil- und strafrechtlichen Würdigung von Handlungen im Straßenverkehr. Es wird in zwei Gruppen unterteilt: das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht.
Quelle: https://www.anwaltssuche.de/kms/fachanwalt/fachanwalt_verkehrsrecht.html

ad 3. Es geht demnach also um Schizzophrenie, wenn wie hier Fahrer und Betroffener (besser Beschuldigter) identisch sind. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Oder was hat die forensische Antropologie damit zu tun, wenn zwei Autos auf dem Bild zu sehen sind. Löhle, Prof.? Seit wann und woher?

Hallo-gruen


- waltermotorrad - 25.10.2006

Das Thema wird ja ausgesprochen kontrovers diskutiert.

Mich interessiert eigentlich nur eines:

Wer ist in diesem Fall beweispflichtig und trägt logischerweise auch die dadurch entstehenden Kosten ??

-- die Bußgeldstelle, die mir beweisen muß daß es mein Fahrzeug war, welches
gemessen wurde

oder

-- kann die Bußgeldstelle das Bußgeld festlegen und ich muß beweisen
(und bezahlen), daß es eben nicht mein Fahrzeug war ??

Grüße Walter

..... der mit obigen Stellen (fast) nichts zu tun hat


- STRUPPI - 25.10.2006

@ waltermotorrad:
In diesem Fall: Letzteres!

Das Foto soll den Beweis darstellen.
Ergo must Du auf Deine Kosten dem widersprechen und das Beweismittel als nicht-Beweis-fähig benennen.
Das geht eigentlich nur mit Rechtsbeistand.

Wird der Fall gewonnen, holt sich meistens die Versicherung die Kosten vom Prozessgegner zurück.


Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI