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EU- Regelungen zum Oldtimer- Import - Druckversion

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+--- Thema: EU- Regelungen zum Oldtimer- Import (/showthread.php?tid=75354)

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- stocki26 - 09.01.2014

Du kennst also das Foto von meiner schon ? sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


- chevyunger - 09.01.2014

Also die Pos 1)-3) sollten eigentlich der hiesigen H-Zulassung entsprechen. Über die Pos a)+b) kann man auch Fahrzeuge unter 9705 fassen, die 1)-3) nicht erfüllen, z.B. weil sie nicht original oder noch nicht 30 Jahre alt sind.
Technisch dürfte man das dadurch abwickeln können, dass man (falls der Zoll zickt) zunächst einen falschen Bescheid erhält und gegen diesen mit dem H-Gutachten vorgeht.
Es wäre nett, wenn der erste Importeur, der diesen Weg geht, hier mal postet. Bei der Zollagentur Celle dürfte die H-Begutachtung, z.B. noch vor Erlass des Zollbescheides möglich sein, so dass es vermutlich nicht einmal eines Einspruches gegen den falschen Bescheid bedürfte.


tschüß
Matthias


- JR - 09.01.2014

Die deutsche Ausgestaltung dieser Vorschriften wird bestimmt wieder der absolute Kracher.

Ich erinnere nur an das Stichwort "Wechselkennzeichen".

Gruß

JR


- stocki26 - 09.01.2014

dann sieh Dir mal das neue Geschenk an, das wir europäischen Unternehmen am 1.1.2014 bekommen haben

Stichwort "Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung" Frankenstein


- Francis 2 - 09.01.2014

Ich kann die Diskussion nicht ganz nachvollziehen. Warum Risiken beim Import direkt nach D eingehen, sich der deutschen Behördenwillkür aussetzen, wenn der Import von Oldtimern über Rotterdam problemlos funktioniert?


- colonel - 10.01.2014

Frank, bin 100%ig bei Dir. Die Spezialisten diskutieren wieder um des Kaisers Bart....


- STRUPPI - 11.01.2014

Steuerflucht im kleinen????

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI


- perlen - 11.01.2014

Warum Flucht, ist doch nicht illegales,
wie an einer Gabelung die einen rechts die anderen links,

Grüße

Udo


- JR - 11.01.2014

"Die rechte Tür, nur ein Kreuz!" :feien:

Gruß

JR


- stocki26 - 11.01.2014

Zitat:Original von STRUPPI
Steuerflucht im kleinen????

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI

beim Import meiner C3 wurde die Verzollung in Ö gemacht. Absolut problemlos, allerdings mit einem Steuersatz von 10 %.

Der wegen eines am Transport entstandenen kleinen Schadens beigezogene Sachverständige hat mir von mehreren Fällen erzählt, bei denen nach einer Verzollung in NL auch noch eine Nachverzollung in Ö gemacht werden musste.

Die genauen Gründe dafür kann man sich an ein paar Fingern abzählen. OK!