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Rote Blinker und TÜV - Druckversion

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+--- Thema: Rote Blinker und TÜV (/showthread.php?tid=72071)

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- georgvili - 04.07.2013

Und der vom TÜV hat gesagt, es werden keine Ausnahmegenehmigungen mehr für rote Blinker erteilt...


- Goofy - 04.07.2013

Bei einer negativen Aussage eines TÜV-Prüfers gilt: "neuer Prüfer - neues Glück", daher würde ich eher den Prüfer als die Beleuchtung tauschen.

Gruß Thomas


- KAI - 04.07.2013

Zitat:Das Schreiben vom TÜV wäre doch mal eine Ansage. Da steht aber drauf: Stand 2002. Wenn man das dem Prüfer hinlegt, sehe ich schon das Argumentl: Das gilt heute nicht mehr. Gibt es das auch mit aktuellem Datum? Gruß JR

Das Problem ist, dass die Prüfer nur das weitergeben/genehmigen, was sie auch als Arbeitsanweisung bekommen haben - mal so einfach ausgedrückt.

Das Schreiben, welches ich gepostet habe ist die Überarbeitung der ersten Richtlinie, in welcher auch für Oldtimer eine Umrüstpflicht bestand. Lt. meinem Prüfer kennt evtl. diese Überarbeitung nicht jeder Prüfer, weil es nicht sehr oft vorkommt und er es nur wissen kann, wenn er es 2002 gelesen hat und sich bis heute gemerkt hat.

Seit diesem Schreiben gibt es keine Änderung mehr an diesem Genehmigungszustand und demzufolge auch kein neueres Dokument. Ausdrucken habe ich mir das erst letzte Woche lassen.

Mein Prüfer meinte, ich solle es mitführen, sollte man an jemanden geraten, der nicht auf dem neusten Stand ist. Die Kosten für eine Eintragung könne man sich demzufolge sparen, da 100%ig i.O. dass wir mit einem US-Oldtimer rot blinkend durch die Gegend fahren.

Cooler Prüfer Yeeah!

Gruß

KAI


- JR - 04.07.2013

Stimmt!

Dann gehört das Dokument in die "Allgemeine Technik"-Datenbank!

Ich weiß aber nicht, wie man das da hinein bekommt.

Gruß

JR


- Vette58 - 04.07.2013

Ich aber Großes Grinsen

Link

Gruß
Uli


- sihui - 04.07.2013

Zitat:Original von Vette58
Ich aber Großes Grinsen

Link

Gruß
Uli

Irgendwas funkioniert da leider noch nicht ... Heulen


- Vette58 - 04.07.2013

Dann behebe ich das heute Abend am Mac, vom iPad aus klappt das wohl doch nicht.

Gruß
Uli


- MrGreen - 04.07.2013

Zitat:Mein Prüfer meinte, ich solle es mitführen, sollte man an jemanden geraten, der nicht auf dem neusten Stand ist. Die Kosten für eine Eintragung könne man sich demzufolge sparen, da 100%ig i.O. dass wir mit einem US-Oldtimer rot blinkend durch die Gegend fahren.I

Sorry, aber das ist doch nicht sein/dein Ernst ?


- mark69 - 04.07.2013

Zitat:Original von KAI
Mein Prüfer meinte, ich solle es mitführen, sollte man an jemanden geraten, der nicht auf dem neusten Stand ist. Die Kosten für eine Eintragung könne man sich demzufolge sparen, da 100%ig i.O. dass wir mit einem US-Oldtimer rot blinkend durch die Gegend fahren.

Hat dein Prüfer den Zettel nicht bis zum Ende gelesen?

Da steht doch drin "Die Abweichung von §54 (3) StVZO ist unter Ziffer 33 wie üblich mit dem Hinweis auf die erforderliche Ausnahmegenehmigung zu beschreiben."

Also für Fahrzeuge mit EZ nach 1970 ohne Ausnahmegenehmigung mit roten Blinkern herumfahren ist nicht. Kopfschütteln


- EASYGEAR - 05.07.2013

Ich würde diesen Prüfer darauf nicht ansprechen - er hat das vielleicht schon selbst gelesen, aber wollte es ihm eben durchgehen lassen (mit dieser Begründung).
KANN so gewesen sein.
Wenn man jetzt nachhakt, wird wohl keiner mehr durchgewunken