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Kolonnenfahrt - Verhaltensregeln - Druckversion

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- Gelber Bengel - 24.05.2012

Haben wir vor kurzem auf unserer Provence-Tour praktiziert und klappte super. Letzter Wagen war der Hummer von Franz, der den absoluten Überblick hatte. Wagen 1, einer im Mittelfeld und der Hummer hatten Sprechfunk. An den Ampeln und Kreuzungen hatte der jeweils Abbiegende seinen Hintermann im Auge und verzögerte seine Geschwindigkeit bis wieder aufgeschlossen wurde.

Das hat über eine Woche und 3.000 Kilometer quer durch den Süden mit 17 Autos super geklappt. Voraussetzung ist natürlich Disziplin und Aufmerksamkeit der Beteiligten.

Die ging soweit, dass 17 Vetten dem Anführenden auch schon mal auf den falschen Berg gefolgt sind, gell Jürgen? sich vor Lachen auf dem Boden wälzen dumdidum

Aber der Ausblick war selbst den Aufstieg dorthin wert!


- zigauner - 24.05.2012

Zitat:Original von Gelber Bengel

Die ging soweit, dass 17 Vetten dem Anführenden auch schon mal auf den falschen Berg gefolgt sind, gell Jürgen? sich vor Lachen auf dem Boden wälzen dumdidum

Aber der Ausblick war selbst den Aufstieg dorthin wert!



PETZE dumdidum aber Du hast den Hummer vergessen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Gruß Joachim


- Gelber Bengel - 24.05.2012

Warum Petze, Joachim? Kopfschütteln

Die Welt kann doch wissen, dass ein gutes Vettenvolk seinem Phone überall hin folgt.

Der Rest der Tour lief ja von der Navigation her schon fast langweilig perfekt ab. Schnarchen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


- frida - 24.05.2012

Zitat:Original von JR
Zitat:Nunja, es ist gesetzlich verboten eine durchgezogene Linie zu überfahren.

Klar, genau so haben die ja auch reagiert.

10km Stau hinter einem normalen Auffahrunfall und nebenan war eine Abbiegerspur, auf der alle hätten vorbeifahren können und es hätte überhaupt keinen Stau gegeben.

Für mich waren das einfach nur bekloppte Bünzlis!

Gruß

JR


Gut sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen


- PeterC7 - 25.05.2012

Zitat:Original von JR
Zitat:Nunja, es ist gesetzlich verboten eine durchgezogene Linie zu überfahren.

Klar, genau so haben die ja auch reagiert.

10km Stau hinter einem normalen Auffahrunfall und nebenan war eine Abbiegerspur, auf der alle hätten vorbeifahren können und es hätte überhaupt keinen Stau gegeben.

Für mich waren das einfach nur bekloppte Bünzlis!

Gruß

JR

Hallo,

dieser Spaß hat mich vor Jahren, damals noch mit BMW Z4, 250 SFR gekostet.

Macht man nicht so oft !


- HGW - 25.05.2012

cool finde ich auch immer, wenn der erste in der Kolonne nach dem Überholen eines langsamen Fahrzeuges den Fuß vom Gas nimmt, so dass die Nachfolgenden dann versuchen mit Bremsmanövern in die kleiner werdende Lücke zu rutschen.
Bis dann der LKW auf die Bremse treten muß und echt happy ist. Yeeah!

HGW


- Wesch - 26.05.2012

Hallo

Zitat:es ist gesetzlich verboten eine durchgezogene Linie zu überfahren

Das kann doch nicht stimmen. Es ist verboten, an einem fahrenden Fahrzeug vorbei ueber den Strich zu fahren, aber doch sicherlich nicht an einem stehenden Hindernis.

Gibt es in Deutschland nicht so eine Kolonnenfahrermaximalanzahl von 10 Autos oder so ?
Das wurde uns mal verklickert, als wir von Luxemburg rueber fuhren, dass wir uns in max 10er Gruppen einreihen sollten.

MfG. Günther


- buumeli - 26.05.2012

Zitat:Original von PeterC6

Hallo,
dieser Spaß hat mich vor Jahren, damals noch mit BMW Z4, 250 SFR gekostet.
Macht man nicht so oft !

Mit 250.-- bist Du gut weggekommen.
Sowas endet oft mit Führerscheinentzug.

Gesetzliche Grundlage
•SVG 34 Abs. 2
•SSV 73 Abs. 6 Best. a

Begriff
•eine weisse, ununterbrochen gezogene Linie
•dient i.d.R. der Trennung der beiden Fahrrichtungen
•kann auch als doppelte Sicherheitslinie gezogen werden (wenn Fahrbahn mind. drei Fahrspuren aufweist, oder besonderes Sicherheitsbedürfnis besteht)

Grundsatz
Sicherheitslinien dürfen weder überfahren noch überquert werden!

Ausnahmen
Das Überfahren der Sicherheitslinie ist nicht strafbar, wenn:
•sie vom Fahrzeugführer bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht ohne Weiteres als solche erkannt werden kann
•zwingende Gründe vorliegen und sie mit der nötigen Vorsicht überfahren wird (z.B. Ausweichen wegen eines Unfalles)