Kleines Kennzeichen, Präzidenzfall? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Kleines Kennzeichen, Präzidenzfall? (/showthread.php?tid=62400) |
- mark69 - 01.04.2012 Zitat:Original von corvettecabrio Ob kleine Kennzeichen erteilt werden und welcher Aufwand dafür notwendig ist, hängt in der Praxis leider von der Zulassungsstelle und vom zuständigen Beamten ab. Ich habe für dasselbe Fahrzeug als Reaktionen schon "klar kommen da kleine Kennzeichen dran, wie sieht denn das sonst aus" und "geht auf gar keinen Fall" erlebt. - abo - 01.04.2012 Moin, Ich kann mich nur Mark69 um JR anschließen! Immer hartnäckig bleiben und alle Instanzen durchdiskutieren und am speziellen Fahrzeug argumentieren! Bei der Zulassung meiner 59er C1 hatte mir der Tüv Prüfer eine maximale Kennzeichenbreite eingetragen! Beim Amt angekommen hätte das 2x hintere Käferplatte für vorn und hinten bedeutet! Erst ging meine Bearbeiterin bei der Amtsleitein diskutieren, dann ich! Als ich Ihr ein paar Fotos der Corvette auf meinem Smartphon zeigte, bat Sie um 5 Minuten ......! Antwort an die Bearbeiterin: "mit dem Hern nicht diskutieren, er bekommt für vorne und hinten ein Kleinkraftkennzeicgen per Sondergenehmigung! Bei einem Klassiker wie eine 59er Corvette diskutieren wir nicht(ging wie Öl runter)! Wir hätten gerne nur für das Archiv von vorne und hinten ein Foto mit Kennzeichen"! Ich denke mal, das gleiche oder ähnliche Fahrzeuge zukünftig dann ohne große Disku in meinem Kreis kleine Platten bekommen! Für das gleiche Spaktakel musste ich vor 10 Jahren noch einen bestimmten TÜV Prüfer in Bergheim aufsuchen, der das wohl seltener Weise eingetragen hatte! In Zeiten der digitalen Archivierung finde ich gut, wenn man Präzedenzfälle schafft und das per Foto festhält ! Ich denke auch, dass man die Sondergenehmigung bewußt beim Amtsleiter läßt, damit wirklich nur Ausnahmsweise eine Freigabe erteilt wird! Glaubt mal, dass dort genug andere Spinner auftreten und nicht nur Leute wie wir! Der TÜV hat übrigens auch alles per Digitalfoto fest gehalten! Auf meine Nachfrage hin, teilte er mir mit, das alles was der TÜV abgenommen hat, festgehalten und archiviert wird! So kann man jederzeit anhand der FG Nr nachvollziehen in welchem Zustand das Fahrzeug war und was noch verändert wurde! Die Aussage: "das war so bei der letzten Abnahme, kann jeder Prüfer überall nachvollziehen! Was das bedeutet auch im Rahmen der H Prüfung sollte jedem klar sein! Ich find auch das gut! Grüße André - Frank the Judge - 01.04.2012 Bei mir hat die Sachbearbeiterin in ihrem Computer ein baugleiches Fahrzeug gesucht - und fand eine 64er mit Kölner Kennzeichen. Sie fragte mich, ob die Fahrzeuge sich unterscheiden und ich hielt ihr ein minutenlanges Referat zur Differenz der 64er zur 63er. Da die 64er ein kleines Schild bekam, erhielt ich ohne Diskussionen auch eines. Also auch hier wird mit Referenzen gearbeitet. - abo - 01.04.2012 Hi Frank, ja das mein ich ja! Ich habe meine Fotos auch mit dem Hinweis eingeschickt, das diese baugleich für Corvette der Jahre 53-62 gilt! Das wird aber noch dauern....., aber wir werden es noch erleben! Irgend wann wird das Archiv so ausgefüllt sein, dass diese diskutiererei und Bettelerei beim Amt aufhört! Beste Grüße André - Dragonheart64 - 01.04.2012 @Mark: Hab ich, Brief ans Regierungspräsidium, vor 4 Wochen, noch keine Anwort... Bilder mitgeschickt, Schreiben vom Oldtimerverband, 5 verschiedene gute Argumente, von TÜV bis bauartbedingt, etc., 4 Seiten mit Bildern von Front- und Heckkennezichen bei anderen Vetten aus div. Landkreisen. @JR: Klar, ein Buchstabe falsch und Du fällst über mich her Schau doch mal bei den anderen Legasthenikern, die hier so ihr Unwesen treiben. Es war spät, ich hatte nen Hund zu sitten, Tränen in den Augen wegen meiner Lady, musste zum Basketball, das Weltende nahte und da passierte es... Gruß Robert - JR - 01.04.2012 Hi Robert, nachdem selbst ein bekannter Anwalt Deinen Rechtschreibfehler übernommen hatte, sah ich den Fortbestand des Abendlandes in äußerster Gefahr und musste natürlich einschreiten. Gruß JR - René K. - 01.04.2012 Hallo allemiteinander... Ich habe es jetzt vor zwei Wochen auch mal mit einem offiziellen Antrag direkt beim Regierungspräsidium versucht... erst per Anruf um genaue Informationen zu bekommen was und wie ich das bewerkstelligen kann und dann entsprechend der Vereinbarung mit fachlichen und technischen Argumenten auf schriftlichem Weg... ich werde berichten! Gruß... René ("Das Schwinden von Hoffung erhöht den Glauben an Wunder!") - mark69 - 01.04.2012 Bei mir hat das (damals, als der Regenbogen noch schwarzweiß war) 2 Monate gedauert, bis das Amt das passende Kennzeichen bewilligt hat... da ist nach 4 Wochen noch keine Hektik angesagt. - cocosisland - 01.04.2012 Hier in BS gibt es nur Probleme wenn das Fahrzeug vorher zugelassen und vorn ein größeres Schild montiert war, schlimmstenfals gar eingetragen. Bei Zulaasung von 07 auf H oder Fahrzeugen die lange stillgelegt waren oder noch nie in D liefen gibt es eigentlich nie Probleme ein 255x130mm- Schild zu erhalten. Argument US-Fahrzeug reicht. Gruß Andreas - minesweaper - 02.04.2012 selbst wenn kleine kennzeichen eingetragen sind ist das keine garantie dafür dass man eines bekommt. habe den ganzen zirkus schon durchgemacht und nichts ausgelassen. hatte kontakt mit einem staatssekretär von der bayerischen regierung, der hat mir klipp und klar erklärt dass es nur in fällen, wo der umbau auf ein großes kennzeichen vorne mindestens 10% des fahrzeugwertes erreich, ein kleines genehmigt wird. auf wunsch kann ich gerne die gesetzestexte verordnungen senden, die ich vom ministerium bekommen habe die kleinen kennzeichen sind halt auf den blitzfotos schlechter zu lesen |