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db(A) Dezibel Phone in den Papieren eingetragen - Druckversion

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- RainerR - 10.03.2010

Den Polizisten was schriftliches unter die Nase zu halten, um sie zurechtzuweisen, kann sehr leicht ins
Auge gehen. Besser ist eigentlich der gesunde Menschenverstand, der sollte die Klangkulisse der Vette
als angenehm und nicht zu laut empfinden, dann fällt man auch nicht unangenehm auf. Man sollte sich
und die Vette nicht zum Brüllaffen machen, zumindest die Vette hat das nicht verdient,

Gruss RainerR


- Manta V8 - 10.03.2010

ein Polizist sagte dann mal zu mir: Hier auf der Straße zählt sein Wort!!


- Qubi - 10.03.2010

Das Standgeräusch höher eintragen ist gar kein Problem. Nur das Fahrgeräusch ist an das Gesetz bzw. bauartbedingt gebunden.
Je höher jedoch das Standgas eingetragen ist UND der Meßwert auch an diese Höchstgrenze kommt, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Du auch das Fahrgeräusch noch schaffst. Bei mir ging das jahrelang gut, mit einer 1500er Bj.89. Da hatte ich im Stand 101 dBa eingetargen und Fahrgeräusch war 89 dBa.
Beim jetztigen Motorrad sind 106 im Stand und 80 im Fahren eingetragen. Ging auch 2 - 3 mal gut....bis ich gemessene 110 dBa hatte, also Standgeräushc noch geschafft (5 dBa Kullanz), der Polizist dann abwer meinte, dass ich das Fahrgeräusch nicht schaffen würde.

Wie gesagt, am Standgeräusch kannst Du herumbasteln lassen, am Fahrgeräusch keinesfalls, weil es im Gesetz festgeschrieben steht. Ich suche noch den Paragraphen............


- jeepfürst - 10.03.2010

das Standgeräusch ist mir letzlich egal, weil Du wegen Überschreitung des Standgeräusches letzlich nicht bestraft wirst, sondern nur wegen überschreitung des Fahrgeräusches, das Standgeräusch ist nur eine Hilfe für die Bullerei weil die das Fahrgeräusch nicht messen können.

Es bleibt daher bei der Frage, wenn mein Auto eingetragen hat 78N was kann mit heutiger Messmethode rauskommen damit ich im legalen Bereich bleibe.

Herbert

wenn auf der STraße sein wort gilt, das aber gegen das Gesetz verstößt, wird der das nicht mehr so oft machen.


- Qubi - 11.03.2010

Unter der Hand habe ich die Werte für das Fahrgeräusch für Motorräder erhalten. Quelle folgt:

Z bis 13.09.53 - 90 DIN-Phone
EZ bis 20.05.56 - 87 DIN-Phone
EZ bis 31.12.56 - 84 DIN-Phone
EZ bis 12.09.66 - 82 DIN-Phone
EZ bis 30-09.83 - 84 dB(A)
EZ bis 30.09.90 - 86 dB(A)
EZ bis 30.10.95 - 82 dB(A)
EZ ab 01.10.95 - 80 dB(A)


Eintragung - spassfahrer - 11.03.2010

Also bei meiner 78er 25th Anni (sidepipes) sind folgende Werte eingetragen: Der Unterschied zw.
U1 und U3 hat sich mir aus den bisherigen Kommentaren aber noch nicht gänzlich erschlossen. Grübeln


U1 100
U3 78


Hallo-gruenRonald


- jeepfürst - 11.03.2010

Das heisst standgeräusch 100 db und Fahrgeräusch u3 78 db.

Das eingetragene Fahrgeräusch hat eigentlich keine rechtliche Bedeutung, es dient nur als Hilfe für die Polizei. Die können nur das Standgeräusch mit der Technik die Sie dabeihaben messen. Wenn die Eintragungen sachlich richtig sind, wird bei einem Standgeräusch von xx das Fahrgeräusch auch passen,
Das wurde bei der Zulassung des Fahrzeugs durch den Hersteller mal vergleichsweise ausprobiert, daher wird in der Regel das Fahrgeräusch stimmen wenn das Standgeräusch stimmt.

Für den Trachtenverein ist da mit hoher Wahrscheinlichkeit nix zu holen, vielmehr müssen sie die Kosten selber zahlen wenn Sie Dich zum Gutachten schicken und Du nicht drüberkommst. Deshalb machen die auch nichts wenn das Standgeräusch bis um 5 DB überschritten wird.

Im Grunde gehts aber nicht ums Standgeräusch, es geht um das Fahrgeräusch, das darfst Du nicht überschreiten. Solltest Du aber beim STandgeräusch die 100 db haben, dann ist sonnenklar das Du das Fahrgeräusch von 78 db überschreitest. Dann können sie Dich ohne Risiko zum Gutachten schicken, und Du fällst durch und zahlst Strafe und Gutachten.

So als Beispiel:deDeine 78 db fahrgeräusch ist so wie ein lautes Gespräch, oder ein vorbeifahrendes Auto, Ein Golf hat so ca 72 db. 100 db sind schon ein Krach bei dem Du das eigene Wort nicht mehr verstehst. 110 db hört einer der mit dem Presslufthammer arbeitet.


WAs Du nochmal nachschauen solltest ob da nicht noch ein Buchstabe dabeisteht bei den db Zahlen.

Herbert


- Big Block Schommi - 11.03.2010

Hallo,

wenn das Standgeräusch kleiner ist als das Fahrgeräusch, dann verstehe ich meine Eintragung im KFZ-Brief überhaupt nicht mehr.

Standgeräusch dB (A) : 88 E


Fahrgeräusch dB (A) : 98 E


Wie wird das jetzt erklärt?

Gruß BBS


- jeepfürst - 11.03.2010

Ob Standgeräusch immer kleiner als das Fahrgeräusch sein muß weis ich nicht, wär zwar irgendwie logisch weil der Krach der Reifen fehlt, andereseits sind es auch zwei unterschiedliche Meßverfahren. Die Werte können eigentlich nur gemessen werden, und das Ergebnis das rauskommt wird eingetragen.

Soweit ich weis wird bei keinem Grauimport von unseren alten Kisten wird ein Geräuschgutachten gemacht. Wie diese Eintragungen entstehen ????? Kaffesatz? Astologie? keine Ahnung


Deine Eintragung is ja geil, die hätt ich gerne, Du kannst beim Fahren ja bald wie eine Kampfjet röhren ohne dass die Grünen was machen können. Könnten wir tauschen?

Herbert


- Big Block Schommi - 11.03.2010

Zitat:Du kannst beim Fahren ja bald wie eine Kampfjet röhren ohne dass die Grünen was machen können.

Es hat auch noch keiner nur annähend was gesagt.
Und die Pipes sind schon richtig laut, nur gut das die im Fahrzeug nicht so laut zu hören sind, ausser man fährt an einer Mauer entlang oder einem längeren LKW.

Zitat:Könnten wir tauschen?

Nööh!

BBS