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GOODYEAR 275/40-17 aus USA - Druckversion

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- mijosch - 19.06.2007

Zitat:... hatten wir nicht oben schon geklärt das auch die US Reifen die E-Nummern haben?...

Nö, nicht genau Kopfschütteln.


- Mick - 19.06.2007

Zitat:Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird
Dieser Reisebus-Unfall gestern in der DDR,
meint Ihr nicht auch das der zerpflückt wird,
um dem Busunternehmer oder -fahrer mindestens eine Mitschuld geben zu können,
sei es auch nur wegen einem fehlenden "E" ?
Nein-nein Mick


- Tuco - 19.06.2007

Die Versicherung wird schon wegen der Schadenshöhe einen Spez. losschicken.

T.


- Eike - 19.06.2007

Mijosch,

die GS-D3 haben die E-Nummer. Wer will denn noch die ollen GSC haben?


- Hermann - 19.06.2007

Zitat:Original von JR
Die Reifen sind relativ neu, gehe demnächst mal auf E-Suche.

Gruß

JR

..da wirst Du (zumindest bei den 315er Reifen) m.E. nix finden, aber ich habe mich ja vor Zeiten mit dem Thema beschäftigt.

Hier die Kopie des Beitrags vom 07.02.2005:

Zitat:Seit dem 1. Oktober 1998 müssen alle neu produzierten Reifen (also Erstausrüstung und Ersatzgeschäft) bauartgenehmigt sein. Die Reifen besitzen ein EU- bzw. ECE-Prüfzeichen.


Die STVZO besagt in §22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile:

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf

2. Einrichtungen - ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und Lichtquellen für Scheinwerfer -, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung gebracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind,


..was ja bei aus USA importierten Reifen für ein aus den USA importiertes Fahrzeug der Fall sein dürfte. Oder sehe ich da was falsch??


(4) Absatz 2 ist nicht anzuwenden auf Einrichtungen, für die eine Einzelgenehmigung im Sinne der Fahrzeugteileverordnung erteilt worden ist. Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn die Genehmigung aus dem Fahrzeugschein, aus dem Nachweis nach § 18 Abs. 5 oder aus dem statt des Fahrzeugscheins mitgeführten Anhängerverzeichnis hervorgeht.

..zur Not könnte man also auch eine "Einzelgenehmigung" erlangen. Frage ist nur, ob ein einfacher Besuch beim Tüv dafür reicht.

Viele Grüsse
Hermann


- Wolle - 19.06.2007

Zitat:gestern in der DDR,
Hab ich was verpasst in 2007 ? huahua