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Ausnahmegenehmigung rote Blinker - Druckversion

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+--- Thema: Ausnahmegenehmigung rote Blinker (/showthread.php?tid=11504)

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- Eckaat - 04.08.2004

Aufgewachsen in einem Land wo Blut und Tränen flossen, hoffte er endlich frei zu sein. Und irgendwann sollte sich sein Traum erfülllen und er war frei, so dachte er.

Es dauerte eine ganze Weile und irgendwann wachte er eines Morgens auf und sah, daß wieder Tränen flossen. Gottseidank kein Blut. Noch nicht.

Gute Nacht.

nachdenkliche Grüße Ecki


- Mikey - 04.08.2004

Als Alternative kannst Du immer noch mit Wurstblinkern drohen ! :jukebox:


- KITT - 04.08.2004

soviel ich weiss ist es eine ermessensfrage der zulassungsstelle ob sie diese blinker nun genehmigt oder nicht!

aber im ernst! wir kennen diese problematiken, seien es jetzt rote blinker oder kleine kennzeichen etc.!
US-car fahrer werden schickaniert wo es geht!

auch eine laengere email an den DUS, sich mit dieser problematik auseinander zu setzen brachte nichts! die kuemmern sich nur um das rote 07er kennzeichen!

ich finde, man sollte mal anstaendig auf die barrikaden gehen und etwas unternehmen!!
ich weiss nicht in welcher form, aber diese rote blinker/kleine kennzeichenproblematik muss irgendwie zu unseren gunsten geloest werden!

KITT


- Frank the Judge - 04.08.2004

Guten Morgen,
ich bezweifele, dass die Kopien der KFZ-Scheine dem Hubsi helfen werden. Es geht ja doch nicht darum, das die roten Blinker eingetragen werden, sondern um die Ausnahmegenehmigung. Und diese wird (hier zumindest) vom Regierungspräsidenten erteilt.
Die versandten Kopien werden wohl nur als Argumentationshilfe reichen, um diese genehmigung zu erhalten. Ein Rechtsanspruch wird sich sicher nicht ableiten lassen.

Wie wäre es mit folgender Idee: Der Hubsi meldet sich mit Zweitwohnsitz woanders an, wo es nicht so streng gehandhabt wird, läßt den Wagen dort registrieren und nach einigen Monaten wird das Auto dann wieder auf den Erstwohnsitz umgeschrieben.
Das nur als letzte Möglichkeit.
Grüße


- JR - 04.08.2004

Hallo Frank,

Ausnahmegenehmigungen werden auch von der Zulassungsstelle erteilt; ist zumindest bei uns so.

Gruß

JR

edit: pro Paragraph 25,- Eur, macht bei Warnblinker und Blinker hinten schnelle Eur 50,- haarsträubend


- man-in-white - 04.08.2004

Sind die roten Blinker denn eingetragen? Wenn nicht, such Dir einen verständnisvollen Prüfer und laß die ersteinmal eintragen.

Ich habe die Sondergenehmigung für meine kleinen Kennzeichen auf dem Straßenverkehrsamt erhalten, die Blinker waren eingetragen und haben die Dame nicht interessiert.

Kannst Du den Wagen nicht über eine fähige Firma zulassen lassen die sich mit dieser Problematik auskennt und evtl. einen freundlich gesonneren Mitarbeiter auf dem Amt kennen?
Viel Glück
Frank


Ausnahmegenehmigung rote Blinker - STRUPPI - 04.08.2004

Neues von der Canibalistenfront:

ROTE BLINKLICHTER HINTEN WERDEN BEI MIR EINGETRAGEN!!! Yeeah!

ABER:

Meine Zulassungsstelle (Generell alle) muss diese Eintragung nicht akzeptieren und kann daher die Betriebserlaubniss verweigern! Kopfschütteln

Also muss ich noch ganz nett dort bei der KFZ-Kennzeichenbeantragung vorstellig sein!

Nebenbei:
Inzwischen wurde meine Corvette C3 Caballista Convertible mehrfach bewundert (Sachverständige haben das Teil auch schon angeschaut) und ein Kunde wollte seine C3 genauso haben. Allerdings über einen Bausatz besoffen und die Arbeiten selber vornehmen Feixen. Es wurde nach Bezugsadressen gefragt.
Ich habe mitteilen lassen, das es keine Bausätze gibt, aber für Corvetten und fragen hierzu sein das http://www.corvetteforum.de absolut passend und spezielle Fragen bitte an Jörg von ACP-Euskirchen oder Frank Dragun! Yeeah!
Soll aber keine Werbung sein, sondern nur für Hilfestellungen und Sorgen als "Strohhalm" zählen. Engel

Nun denn, noch ca. 1 Monat (ich hoffe maximal) und ich kann endlich Caballistieren (oder wie heist das?) sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Grüsse an (ich hoffe) uns rot Blinkern vom OSC-Canibalisten

STRUPPI


- mijosch - 04.08.2004

Zitat:Als Alternative kannst Du immer noch mit Wurstblinkern drohen !
haarsträubend haarsträubend haarsträubend haarsträubend haarsträubend haarsträubend


- Porter - 05.08.2004

Die weiter oben geposteten Scheinkopien der 70er und 77er sollten auch "nur" als Argumentationshilfe dienen, von wegen Gleichheitsgrundsatz o.ä. ....

Aber aufgepaßt, mit meiner Ex-77er hatte ich mal einen Unfall, der Andere konnte offensichtlich nicht die roten Blinker lesen, bzw. von den aufleuchtenden roten Bremsleuchten unterscheiden und "versuchte" mich links zu überholen, als ich links abbiegen wollte. Peng !

Bei meinem Tahoe wiederum sind die roten Blinker deaktiviert und durch orange Zusatzblinker ersetzt, die aber in der Stoßstange eingefügt sind. Die werden aber genauso übersehen, da eben in der viel sichtbareren Leuchteneinheit nichts blinkt - wo man es eigentlich erwartet. Es ist schon dreimal jetzt passiert, daß mich einer trotz blinken zum Abbiegen überholen wollte, aber man lernt ja dazu haarsträubend

Also, so oder so mistig, aber originol ist natürlich viiiiel schöner Yeeah!


- man-in-white - 05.08.2004

Zitat:der Andere konnte offensichtlich nicht die roten Blinker lesen, bzw. von den aufleuchtenden roten Bremsleuchten unterscheiden
Was der Deutsche nicht lernt begreift er eben nicht.

Ich wäre auch vorsichtig, wenn es grün oder rosa oder blau blinken würde.
Frank