1985 C4 nagelneue Kupplung schleift - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 4 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: 1985 C4 nagelneue Kupplung schleift (/showthread.php?tid=89459) Seiten:
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- Thomas ZR-1 - 13.10.2016 Na dann hast du warscheinlich ein gutes gebrauchtes neues Schwungrad gekauft. Speziell gelaufene Schwungräder sind immer verzogen bzw. eingefallen. Ich plane jedes SWrad vor dem Wiedereinbau bzw. beim Kupplungswechsel. Du kannst mir das SWrad schicken und ich plane es bei uns im Betrieb auf der großen Flachschleifmaschine. Bei Bedarf schick mir einfach eine PN. GRuß Thomas - Schieby - 20.11.2016 Hallo, hier ein kurzer Bericht, wie die Story weiterging: Ich war mit den ganzen alten und neuen Kupplungsteilen bei einer lokalen Zylinderschleiferei, die neuen Kupplungsteile waren ok, das angeblich neue Flywheel von Malburg war schüsselförmig eingelaufen und hätte erst geschliffen werden müssen. Es kam folgender Ratschlag: Wenn schon schleifen, dann aber das alte Flywheel schleifen, da es eine geringere Dicke hat, deutlich leichter war als das Neue und somit der Motor etwas drehfreudiger würde. Gesagt getan, Teile eingebaut, beide Druckplatten wurden noch auf Federkraft getestet, die neue brachte gute 15 % mehr.....läuft. Ich war heute bei sonnigem Wetter und trockenen, laubfreien Strassen nochmal testen. Stadt, Landstrasse, Autobahn.....paßt !! Danke für Eure Antworten. Alles gut????? Denkste......... Bleibt die Frage, was machste mit dem Flywheel von Malburg, hat ja rund 450,- € gekostet. Wurde ja tel. bestellt und per Nachnahme geliefert. Fernabsatz, also Widerrufsrecht nutzen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung seitens Malburg erfolgte erst gar nicht, so gab es gar keine Frist. Er erhielt dennoch, sein Teil innerhalb der theoretischen 4 Wochen Frist zurück. 4 Wochen gelten, wenn die Belehrung erst mit der Ware zusammen eintreffen würde. Nachweis per Paketannahme durch Unterschriftenscan liegt vor. Einfacher, eindeutiger Fall. Aber was macht Malburg: Verweigert die Rücknahme, des ordentlich und intakt zurückgesandten Teils mit folgender haarsträubender Begründung: Man hätte zwischenzeitlich ein neues Flywheel bestellt und auch erhalten. Wenn er meines zurücknähme, wäre dies eine Überbevorratung.......da fällt mir nichts mehr ein. Klarer Verstoss gegen den 312-er BGB. Ein zwischenzeitlich geführtes Telefonat, führte zu einem einsichtigen Water Malburb, aber passiert ist nichts. Er hat jetzt die Ware einkassiert, behält diese natürlich und erstattet erst mal keine Zahlung. Netter Verein..... Die von mir gesetzte Nachfrist zur Rückzahlung verstrich ergebnisslos, er hat zwischenzeitlich einen noch höflichen Brief von meinem Anwalt. Normalerweise fährt man in solchem Fall mal selber vorbei um die Dinge zurechtzurücken, ist mir aber zu weit.....und ich bin gerade zu dekadent um mich aufzuregen - geandu - 20.11.2016 Danke für den Hinweis!! Da weiß ich ja schon einmal wo ich sicher keine Teile bestellen werde. - Wesch - 21.11.2016 Hallo Sehr schade, dass Malburg sich so die Blösse gibt. Eigentlich hätte ich erwartet, dass er sogar die Extrakosten des Wiederausbaus ausgleichen würde. Schade ist auch, dass die Werkstatt nicht grundsätzlich die Teile kontrolliert vor dem Einbau. Hätten doch eigentlich erkennen müssen, dass die Schwungscheibe nicht neu war. mfG. Günther - Schieby - 21.11.2016 Hallo Günther, danke für Deine Zeilen. Ich sehe das so: Malburg liefert per Fernabsatz Teile und eine lokale Werkstatt baut die ein. Genau wie Du sagst, wäre das ganze Drama vermeidbar gewesen, hätte die Werkstatt sich mal die 30 Sekunden Zeit genommen und ein Lineal über die Kontaktfläche gehalten und das Ganze mal im Gegenlicht betrachtet. Deshalb sehe ich Malburg nicht für die Einbaukosten in der Haftung, er wäre nur in der Pflicht entweder ein ordentliches anderes Teil im Tausch zu liefern oder den Gesetzen in Sachen Widerruf entsprechend zu handeln. Aber das wurde von der einbauenden Werkstatt auch so eingesehen und dementsprechend preislich gewürdigt. Shit happens, ihr Lineal war ja verschwunden und sowas biegt man halt wieder hin. Da bin ich nicht so die Dramaqueen. Verwunderlich ist es halt, dass der Teilelieferant so einen Aufstand macht, wegen eines Teils, dass er auf Lager hatte, also nicht extra für mich bestellt wurde und ihn im Einkauf um die 200,- € kosten dürfte. Auf Rockauto kosten die Flywheels für ein manuelles Schaltgetriebe zwischen 49,- bis 75,- $ natürlich plus Fracht, Zoll Und Einfuhr USt. und zwar Endverbraucherverkaufspreis. Nur hatte ich es wegen eines fixen Termins damals eilig das Teil einzubauen, deshalb erfolgte der Einkauf bei einem dt. Händler, der die Ware als angebliches Neuteil lagernd hatte. Ich betreibe selbst seit rund 15 Jahren einen kleinen Onlineshop und kenne das Widerrufs- und Gewährleistungsrecht deshalb recht genau. Dieses ist auch inzwischen eindeutig formuliert, auch in Sachen Abschlußart und Fristen. Zu diskutieren gibt es da eigentlich nichts. Die Abwälzung des unternehmerischen Risikos auf den Endverbraucher in Sachen Lagerhaltung ist da auf jeden Fall nicht vorgesehen. Er meinte halt am Telefon dieses Widerrufsrecht gälte nur für Onlineshops, nicht aber für telefonische Bestellungen. Dass er da falsch liegt wurde ihm mehrmals mit Links zu den Fakten erklärt. Aber das führte bis dato (nach über 3 Wochen) nicht zu einer Erstattung. Ja mei....... Edit: Rechtschreibung - Pragmatiker - 21.11.2016 Nicht alle Händler haben die Rechtslage wirklich verinnerlicht. Ich habe auch mal bei einem Versender Produkt X bestellt und dann kommentarlos Produkt Y bekommen. Ich habe sofort reklamiert, da kam die pampige Antwort, dass X eben nicht mehr lieferbar sei und auch nie mehr sein wird. Gut, sie verkauft es bis heute weiterhin per Vorkasse auf ihrem Shop, egal. Rücknahme sei nicht möglich. Also habe ich die übliche Rücknahme nach Fernabsatzgesetz durchgezogen und nach erfolgreicher Zustellung der Ware das Geld eingefordert. Es kam nix und auch in der Folge keinerlei Reaktion - was im Mahnprozess keine gute Idee ist. Also das ganz normale Procedere mit Pfändung, in diesem Fall bequem über die Bank. Inzwischen hatten sich natürlich die Kosten fies multipliziert. Sofortige Zahlung oder (viel einfacher) ein Anruf bei mir hätte alles viel einfacher gemacht. Meine Händlerin behauptet seitdem übrigens, dass "das Internet jedes Unternehmen kaputtmacht". Ja mei... Aber zum Flywheel. Was ich noch nicht verstanden habe: War es denn nun eigentlich neu? Je nach Hersteller kann es schon mal vorkommen, dass neue Ersatzteile eher den Charakter von Rohlingen haben die vor dem Einbau noch für ihre eigentliche Verwendung passend gemacht werden müssen. Ich hatte das mal bei einem neuen Kupplungssatz bei dem die Stahlscheiben sich locker 1mm mit dem Kupplungskorb überlappt haben. Da musste ich erstmal in einer eintägigen Aktion (weil kein Profi und kein Profi-Werkzeug) den Kupplungskorb passend machen auf die mitgelieferten Scheiben. - Schieby - 21.11.2016 Guten Morgen Stefan, das kann ich Dir nicht mit letzter Sicherheit schlüssig beantworten. Hier ein Paar Indizien: Dafür, dass es ein Neuteil war spricht: - Ca. 0,7 cm dicker als mein altes Gebrauchtteil - Der exorbitante Preis Dagegen spricht: - Es kam ohne jegliche Originalverpackung, also nur in einem groben Karton als Versandverpackung. - Die Werkstatt fragte bei Übergabe des Flywheel auch gleich, ob es wirklich neu wäre. Die hatten auch eher den Eindruck eines Gebrauchtteils. Ich dachte mir halt, wenn das Teil in den 80ér Jahren hergestellt wurde und so rund 30 Jahre irgendwo im Regal liegt, dürfte ein gewisser Korrosionsansatz normal sein. Mehr kann ich dazu nicht sagen, spielt aber für den Sachverhalt auch keine Rolle. Ich habe das Teil ja nicht reklamiert, sondern nur zurück gesandt und die Order per Fax ordentlich und fristgemäß widerrufen. W. Malburg sagte mir am Telefon, er würde dies nun seit rund 30 Jahren machen und er hätte noch nie ein Teil zurückgesendet bekommen, deshalb sei ihm der Sachverhalt auch nicht ganz geläufig. Dass man hier im Forum Anderes nachlesen kann, steht auf einem anderen Blatt. Nun ich sehe das so: Wenn er so lange einen Versandhandel betreibt ( ob mit oder ohne Webfrontend ist unerheblich ), sollte man die relativ einfache Rechtslage schon mal verinnerlicht haben. Sollte er wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die rund 450,- € per Überweisung zu erstatten, hätte er ja (anstatt den Kopf nun in den Sand zu stecken) den eleganten Versuch machen können, mir einen Warengutschein im entsprechen Gegenwert anzubieten. Hey, ich habe eine 85-er Vette......da braucht man immer was. Ich persönlich halte ihn eigentlich für einen menschlich recht angenehmen, honorigen und vielleicht etwas kautzigen Händler im Vette Bereich. Die spezialisierten Händler, sowie die Kunden für dieselbigen sind rar gesät. Man sollte eigentlich zusammenarbeiten und nicht mit dem bösen Blick beim Anderen Auftauchen müssen, oder einen Anwalt einschalten müssen. Ich bleib dabei: Ja mei....... - Schieby - 20.12.2016 Hallo nochmal in dieser Sache, kurzer Bericht wie es denn weiterging. Die Vette läuft, das paßt jetzt. Der Händler bekam Post vom Anwalt, mit dem gleichen Inhalt, den ich ihm auch schon mitgteilt hatte. Da hat er dann anstands- und kommentarlos rückerstattet, nun leider auch noch mit den Anwaltskosten. So kam es ihn weit teurer zu stehen als nötig gewesen wäre. Seltsamer Vorgang. |