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- ratprof - 11.08.2016

Wenn man das Webseiten-Foto mit diesem vergleicht, sieht das doch sehr nach der gleichen Person aus.

Lief am Ende wohl nicht mehr so berauschend in den USA ...

[Bild: 301000169.jpg]

[Bild: gunter.jpg]


- vollmi - 11.08.2016

Cool Corvette-CIS :)


- meStefan - 11.08.2016

Ok, Uli kommt aus Coburg! Ich hätte guugeln sollen! Zwinkern

Und ja, die beiden Fotos habe ich auch gesehen und eine gewisse Ähnlichkeit festgestellt, aber das könnte auch irgendein Zwilling sein...

Was genaues weis man nicht, aber Uli könnte ja mal... dumdidum


- thocar - 11.08.2016

Ich bin in Coburg geboren und lebe seit fast 54 Jahren im Landkreis Coburg. Ich kenne den Gunter Ettel (der mit den Spielhallen) noch vom Gymnasium.

Eine zweiter Gunter Ettel ist mir - zumal wir ja in etwa gleich alt sind - nicht bekannt. Auch die Visage habe ich noch nie gesehen.

Gruß Thomas


- MrGreen - 11.08.2016

Zitat:Original von Vette58 bei einem deutschen Händler bestellt und alle Annehmlichkeiten des Fernabsatz- und Sachmängelhaftungsrechts in Anspruch nehmen kann.


Da solltest Du dir aber mal nicht ganz so sicher sein. Denn da gibt es Ausnahmen, auch vom Widerufsrecht. ( Vgl.: § 312d Abs. 4 BGB ). Diese sind für Teile o.ä. die ausdrücklich auf Kundenwunsch in den USA bestellt werden/wurden ebenfalls anwendbar.

Unabhängig davon spielt das eh keine Rolle. Denn bei Direktbestellung in den USA spare ich gegenüber manch Apotheke ohnehin so viel, das ich notfalls auch mal ein Teil in die Tonne kloppen kann. Aber das ist ja wieder ein anderes Thema... Zwink


- meStefan - 11.08.2016

Zitat:Original von thocar
Ich bin in Coburg geboren und lebe seit fast 54 Jahren im Landkreis Coburg. Ich kenne den Gunter Ettel (der mit den Spielhallen) noch vom Gymnasium.

Eine zweiter Gunter Ettel ist mir - zumal wir ja in etwa gleich alt sind - nicht bekannt. Auch die Visage habe ich noch nie gesehen.

Gruß Thomas


Der ist es ja auch nicht!!! Zwinkern


- Hermann - 11.08.2016

Zitat:Original von MrGreen
Zitat:Original von Vette58 bei einem deutschen Händler bestellt und alle Annehmlichkeiten des Fernabsatz- und Sachmängelhaftungsrechts in Anspruch nehmen kann.


Da solltest Du dir aber mal nicht ganz so sicher sein. Denn da gibt es Ausnahmen, auch vom Widerufsrecht. ( Vgl.: § 312d Abs. 4 BGB ). Diese sind für Teile o.ä. die ausdrücklich auf Kundenwunsch in den USA bestellt werden/wurden ebenfalls anwendbar.

Solange das normale Handelsartikel sind und keine Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch ist es völlig egal, ob die Ware vorrätig ist oder der Händler das erstmal in D, USA, China oder sonstwo bestellen muss.


- thocar - 11.08.2016

MeStefan

Wer ist was nicht??

Gruß Thomas