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Glühbirne - Druckversion

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- Corvette.ZR1 - 06.12.2015

Zitat:Die Seitenmakierungsleuchten (vorne gelb und hinten rot) sind in Deutschland nicht zulässig.

Bei mir war mal eine Glühbirne defekt von den gelben / roten Markierungsleuchten.
Der Prüfer hat dann das bemängelt, und ich musste eine neue Glühbirne einbauen.

In den 17 Jahren, die ich beide C4 fahre, waren schon immer alle Glühlampen
die ab Werk eingebaut sind funktionsfähig.
Ein Problem hatte ich noch nie
damit bei der Abnahme. Patriot

Gruß

Raimund


- Legend32 - 06.12.2015

Für das Abbiegelicht (also die weißen neben den roten bzw. gelben Sidemarkern) werden diese "Blinkbirnen" gebraucht.
Für die Sidemarker sind es 5 W, die am Leuchtkörper den 9 mm Durchmesser haben, aber einen kleinen Sockel wie bei Instrumentenbeleuchtungen.

Grüße
Ralph


- Legend32 - 06.12.2015

also diese...

Die sollten schon 5 W haben, sonst sind sie zu dunkel.


- cooper - 06.12.2015

... im Original haben sie wie schon beschrieben knapp 3,5 Watt, zumindest laut Service Manual.

Viele Grüße, Mirko


- Stefan1 - 07.12.2015

Zitat:Original von Corvette.ZR1
Zitat:Die Seitenmakierungsleuchten (vorne gelb und hinten rot) sind in Deutschland nicht zulässig.

Bei mir war mal eine Glühbirne defekt von den gelben / roten Markierungsleuchten.
Der Prüfer hat dann das bemängelt, und ich musste eine neue Glühbirne einbauen.

In den 17 Jahren, die ich beide C4 fahre, waren schon immer alle Glühlampen
die ab Werk eingebaut sind funktionsfähig.
Ein Problem hatte ich noch nie
damit bei der Abnahme. Patriot

Gruß

Raimund


Der Prüfer ist mir sympatisch. ;-) Aber wenn man es wirklich streng genommen sieht, dann ist es nicht erlaubt. Ich habe mal aus Spaß beim TÜV angefragt ob er mir das Ganze eintragen kann (und der ist eigentlich schon locker drauf) Als er dann sah, das vorne Seitenblinker und Seitenmakierungsleuchten in einem Bauteil sind winkte er ab. Von den roten SML hinten ganz zu schweigen.

Bei meiner ersten Polizeikontolle nachts mit der Vette haben die Beamten nichts gesagt. Ist also nicht so einfach das Ganze... Augenrollen


- Midnight-Cruiser - 07.12.2015

Seitenmarkierungsleuchten sind erlaubt. Bei Fahrzeugen über 6 m Länge sind sie Pflicht, bei kürzeren Fahrzeugen dürfen sie leuchten, allerdings nur in orange. Sie dürfen ausnahmsweise hinten rot leuchten, wenn sie mit den Rückleuchten in einem zusammenhängenden Gehäuse untergebracht sind.


- Legend32 - 07.12.2015

Bei Volvo gab es früher eindeutige Seitenmarkierungsleuchten, die natürlich Orange leuchteten, wie es in der EU vorgeschrieben ist. Heute gibt es diese auch dort nicht mehr.

Ich habe die Definition auch schon gehört. Aber was für ein Unsinn, daß Sidemarker hinten nur rot leuchten dürfen, wenn sie im Rücklicht sind. Kopfschütteln Was macht das für einen Unterschied?

Naja, mein Prüfer sagt nichts gegen alle unsere Sidemarker, die ich zum Teil wieder reaktiviert habe, denn bei der 91 C4 wurden die Glühlampen entfernt.

Grüße
Ralph