Kennzeichen behalten - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Kennzeichen behalten (/showthread.php?tid=80768) Seiten:
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- JR - 16.12.2014 Die wurden zumindest in Hessen vor 2-3 Jahren nur ein halbes Jahr lang ausgegeben, dann wurde das auch schon wieder eingestellt. Gruß JR - Anakin - 18.12.2014 neuer Versuch zum Bild hochladen - daabm - 18.12.2014 Zitat:Original von Anakin Geht nicht - nimm http://www.picr.de ... RE: Kennzeichen behalten - Alfred Mosel - 21.12.2014 Hallo Miteinander. Das Problem mit dem Nummernschild hatte ich 2013 auch wie folgt: der sehr freundliche DEKRA Prüfer teilte mir mit, daß mein zunächst großes Schild hinten ja nicht beleuchtet sei, da mittels Gewindestäben vorgesetzt. Gem. O-Ton DEKRA seien die Auflagen für Nummernschilder zudem gelockert worden ( siehe Biker Schilder heutzutage). Also schnell ein "Landwirtschaftliches " Schild besorgt (WT-B 838 H) und hin zur Zulassungsstelle. Dort grosses Theater bis hin zur Chefin, obwohl der DEKRA Typ aus Freiburg dort angerufen hatte. Es folgt ein langes Palaver mit Versuchen mit allen nur denkbaren Schildertypen, die ntürlich alle nicht passten. Nach weiterem langem Rätselraten und Verweis auf DEKRA dann die Einsicht, aber ... es würde kosten. Meine Antwort: Was kostet bei der Behörde nichts? Klar doch, 65 € und Eintrag in den KFz-Schein. "Aber nur hinten", bin zufrieden, vorne das übliche Kuchenblech. Was solls, geht auch so. Vielleicht bei der örtlichen DEKRA Prüfstelle einmal nachfragen, müsste doch einheitliche Antworten geben. Soweit das. Ahoi oder Waidmannsheil. Alf - man-in-white - 21.12.2014 Für hinten ist die Diskussion im Normalfall eh eher gering. Vorne ist die Herausforderung. Frank - Danyz118 - 22.12.2014 mhh, als ich bei der Dekra war wurde ich sofort zum TÜV verwiesen, da ich bereits ein TÜV Gutachten habe in dem die kleinen Schilder genehmigt sind und ihm daher schon die Hände gebunden sind. Beim TÜV - Prüfer dann die niederschmetternde Antwort, dass es ein Gerichtsurteil XY Giebt in dem es dem TÜV nicht mehr erlaubt ist einer Sondergenehmigung zu erstellen, was ein kleines KFZ Kennzeichen erlaubt! Laut seiner Aussage liegt es dann an der Beamtenwillkür die vorhandene Genehmigung anzuerkennen oder auch nicht. Allerdings habe ich auch noch die Möglichkeit die Vette auf meinen Bruder im Landkreis Altötting zuzulassen. Bin dann heute hingefahren und habe mich erkundigt, ob es möglich wäre die vorhandenen Schilder bzw die Schildergröße erneut zu erhalten. Hab das der Bearbeiterin alles erklärt und ihr alle Gutachten gezeigt, daraufhin meinte sie nur es handle sich um einen spezial Fall und es müsste der Chef entscheidne. Nach nicht einmal 2 Minuten kam Sie wieder und sagte es wäre überhaupt kein Problem, da Bauartbedingt kein anderes past . Daraufhin hab ich mir die Aussage sofort bestätigen lassen und kann nun jederzeit meinen Schilder abholen. - JR - 22.12.2014 Mach das sofort, bevor es sich jemand anders überlegt. Gruß JR - Grauwe - 22.12.2014 Aber GAAAAANZ SCHNELL!!!! Gruß Uwe |