EU- Regelungen zum Oldtimer- Import - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: EU- Regelungen zum Oldtimer- Import (/showthread.php?tid=75354) |
- C1-Matthias - 08.01.2014 Wir haben vor drei Wochen zwecks Import einer 67 BB direkt mit dem Zoll in Bremerhaven telefoniert. Der Tipp vom netten Zollbeamten: Verzollen Sie besser in Holland.........! Gruß Matthias - MrGreen - 08.01.2014 Zitat:Original von JR Das ist exakt der Punkt. Deswegen macht es auch überhaupt keinen Sinn darüber nachzudenken, wenn ich doch weiß das der Import über Holland absolut problemlos, sicher und auch erheblich stressfreier funktioniert. Selbst der marginale Vorteil durch etwas niedrigere Kosten in BRV wird durch das 1% mehr schnell wieder aufgehoben. Und ich würde doch einen Teufel tun, einen Kunden dem Risiko auszusetzen bei einem deutschen Zollbüttel der nicht einmal weiß ob ein Oldtimer "original" ist , evt. wesentlich mehr zu zahlen. Lohnt also nicht einmal das Nachdenken.... p.s. "stocki26" - Unabhängig davon das diese Schlussfolgerung falsch ist....: Bei deinem letzten Import hast du dich massiv über den Tisch ziehen lassen (wie Du mir hier ja ausdrücklich bestätigt hattest), und dann noch weitere Tips geben...? :) - chevyunger - 08.01.2014 Ich hatte es bei meiner Corvette mal mit dem Finanzgericht Hamburg (zuständig für die Zollsachen) diskutiert. Leider verlor ich damals, da es das leidige Urteil zum Flügeltürer SL gibt. (dieser ist leider nicht verhältnismäßig selten, so dass 9705 nicht anzuwenden war) Die aktuelle Fassung ändert die Rechtslage tatsächlich, denn die bisher zu prüfenden weiteren Kriterien wie, geeignet zur Aufnahme in eine Sammlung, verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, und Gegenstand eines Spezialhandels, sind jetzt bei Erfüllung der Positionen 1)-3) unterstellt. M.E. wird es einfacher. tschüß Matthias - Franky - 08.01.2014 Ich bin da ganz bei Matthias; es dürfte einfacher werden, da die Regelungen in 1) – 3) eindeutig sind. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob der Punkt 1) von einem Zollbeamten sachkundig beschieden werden kann, es sollte idealerweise ein Nachweis/Gutachten vorliegen, welches diese Punkte positiv bestätigt. Dieses könnte ein FIVA Fahrzeugpass (wenn der Zoll mit einem solchen Dokument etwas anfangen kann) oder ein H-Gutachten sein. Fraglich ist wie man vor der Verzollung an letztes herankommen kann. Den Gutachter mit zum Zoll nehmen? Es bleibt abzuwarten wie sich die Sache entwickelt. Die ersten Versuche werden alle klüger machen… Frank - STRUPPI - 08.01.2014 9705er hatte ich auch versucht, mit entsprechender Dokumentation, also wirklich mit entsprechender Vorbereitung. Im Grunde gab man mir recht [Prototyp-Einzelstück, kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut usw.], aber: Mein Fahrzeug hatte weder einen Vorbesitzer von Staatstragender Grösse, noch war es eine evolutionäre neue und damit richtungsweisende "Erfindung", noch handelte es sich um ein Fahrzeug mit historischer Vita, noch war es entsprechend "Alt" [Vorkriegsmodel]. Abgelehnt.... Zoll-Futzi kostete natürlich auch Knete für die Begutachtung vor Ort...... Da dürfte sich auch in Zukunft nicht viel daran ändern...aber träumen darf man ja wohl..... Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - stocki26 - 08.01.2014 Zitat:Original von STRUPPI um welches Fahrzeug handelte es sich dabei ? waren die Punkte 1 - 3 erfüllt ? falls es um den Caballista ging, weicht der sicher zu weit vom Originalzustand ab, um 9705 zu erfüllen - stocki26 - 08.01.2014 Zitat:Original von MrGreen was Du als "massiv über den Tisch ziehen lassen" bezeichnest, war ein Aufpreis von 700,- Dollar aufgrund einer Zollüberprüfung mit gleichzeitiger Verzögerung des Transportes. Da Du ja Bernd B. kennst, der mit dem Transport betraut war, kannst Du Ihm das gern persönlich erklären. Bin schon gespannt auf das Ergebnis Eures Gespräches. Und warum meine Schlußfolgerung falsch sein soll, erschließt sich mir leider bisher noch immer nicht. Es müssen erst mal die Punkte 1 - 3 erfüllt sein um die Chance auf 9705 zu haben AUSSER man kann für das Fahrzeug eine historisch bedeutsame Vorgeschichte nachweisen, dann kann man eventuell auch jüngere Fahrzeuge unter 9705 importieren. Wo ist da der Irrtum ? P.S. was haben gegenüber dem KV gestiegene Transportkosten eigentlich mit der Verzollung / Typisierung zu tun ? - STRUPPI - 09.01.2014 Hi stocki26, es handelte sich um mein Caballista und erfüllte auch die 9705er Bedingungen mit den genannten Ausnahmen, welche tragend waren. Wurde mir ja auch schriftlich so bestätigt, im Ablehnungsbescheid mit beiliegender Rechnung. Fahrzeug ist wirklich Origina erhalten, Einzelstück, Prototyp, Handarbeit, usw. "Kann man für das Fahrzeug eine historisch bedeutsame Vorgeschichte nachweisen...." und das fehlte bei mir.... Ist inzwischen auch egal..... Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - stocki26 - 09.01.2014 Danke für die Rückmeldung somit wurde dann bei Deinem Fahrzeug die #1) also "nur" die fehlende Originalität beanstandet. Da bei Dir die Frage nach einer bedeutsamen Vorgeschichte gestellt wurde, für die aber ein Nachweis gefehlt hat, gehe ich davon aus, dass für Dein Fahrzeug nichts in der Richtung nachweisbar war. Ansonsten wäre es (9705) aber durchaus möglich gewesen. Also werden zukünftig vermutlich viele "historisch bedeutsame" Photoshop-Dokumente auftauchen - JR - 09.01.2014 Kennedy wurde dann in Hunderten von Autos erschossen und fast alle Corvetten waren mit Apollo auf dem Mond! Gruß JR |