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Auto in Luxemburg kaufen und hier zulassen - Druckversion

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- Z06FAN - 17.10.2013

Ich werde mir jetzt die VIN erfragen und mich damit beim Straßenverkehrsamt erkundigen , was notwendig ist.

Danke euch!


- jörg - 17.10.2013

@@@


Zitat: da verlangt das StVA nach 7 Jahren Stilllegung oder Auslandsaufenthalt eine Vollabnahme nach §21.



Es gibt keine 7 Jahre mehr das ist vor ca. 2 Jahren geändert worden

Früher waren es 18 Monate dann 7 Jahre jetzt endlos

Wenn du einen Deutschen Brief hast kannst du ganz normal zum Tüv fahren selbst wenn das Auto 15 Jahre abgemeldet ist




Mfg Jörg King



.


- Molle - 17.10.2013

Luxemburg zieht die alten deutschen Briefe ein und schickt sie zum Kba


- jörg - 18.10.2013

@@@ Werner

Zitat:Luxemburg zieht die alten deutschen Briefe ein und schickt sie zum Kba



Kein Brief - Kein Tüv

Dann geht nur § 21 eben





Mfg Jörg King


PS. Werner hast du meine Mail bekommen ?






.


- Z06FAN - 18.10.2013

Ihr macht mich hier etwas Waaas? Frage

Ich hoffe, dass mir am Montag das SVA eine Auskunft geben kann... Gruß, Thilo Hallo-gruen


- Lucky-TÜV - 18.10.2013

Die Geschichte mit den sieben Jahren kommt aus der Speicherung der Daten. die werden nach 7 Jahren aus dem Archiv der SVA´s gelöscht. Dennoch lassen sich die meisten SVA´s darauf ein, mit einer Kopie des alten Briefes die Fahrzeuge zuzulassen. Hier gilt der Grundsatz, dass ein Fahrzeug, wenn es eine Betriebserlaubnis hat (die durch den alten Brief bewiesen wird) keine Vollabnahme braucht. Denn die Vollabnahme ist nichts anderes als ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis". Allerdings hat das Amt die Entscheidungsgewalt. Wenn die eine Vollabnahme wollen, musst du eine machen lassen. Von daher ist deine Entscheidung, erst mal zum SVA zu fahren, goldrichtig!
Alex


- lolly123 - 18.10.2013

Alex, Cool,
Von meiner 1992 zuletzt zugelassenen Vette hab ich den Brief irgendwo glaub ich. Da mach ich mich glatt mal auf die Suche. Danke für die Info.

Thilo, ich bin gespannt, was das SVA sagt.


- red73 - 18.10.2013

Vollabnahme nach § 21 machen und sonst nix. Kostet ja nicht die Welt.
Ist ja auch nicht viel anders, wie wenn ich ein Auto in Deutschland kaufe und das in Luxemburg zulasse.

Gruss
Steve


- Stingray 69 - 18.10.2013

Eine sogenannte Vollabnahme wie früher gibt es meiner Meinung nicht .....

Ich habe gerade ein Italien-Import angemeldet der jahrelang in einer Garage stand .

Deutsches Auto dann habe ich mir bei Mercedes ein COC Papier besorgt für 245Euro

Dann ganz normal zum TÜV...der sagt COC braucht er nicht hat er im Computer.. huahua


- Wesch - 18.10.2013

Hallo

Na dann verkauf Mercedes das COC wieder zurück.

Wenn du ein Luxemburger Oldie kaufts, bekommst du ja den luxemburger Fahrzeugschein mit, auf dem absolut keinerlei Eintragungen stehen.
Deshalb kann ich mir vorstellen, dass eine Vollabnahme nötig ist.

Kaufe ich ein Auto in Deutschland, muss ich auch noch zum Luxemburger Zoll, die mir ein Papier ausstellen, dass Zollmässig ales im Grünen ist. Kostet nichts, brauch ich aber , um das Auto anzumelden.

Wie ist das denn in Deutschland. Man kann doch sicherlich nicht ein Auto , das in Luxemburg registriert ist, kaufen und dann angeben, dass es stillgelegt war seit es in Deutschland abgemeldet war .
Oder versteh ich euch falsch ?

MfG. Günther