US vs.EU ... - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 6 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: US vs.EU ... (/showthread.php?tid=65072) |
- Pauli - 25.07.2012 Guten Morgen und ein herzliches Danke für die Beiträge. Ich würde mich freuen, wenn die C6-Spezis noch etwas mehr über die Ausstattungsunterschiede, z.B. Memorysitze, Navi, Sitzheizung, Keyless Go,... der beiden "Kontrahenten" sagen könnten. Hier bin ich besonders am schwimmen. Danke & Grüße vom Michael - Lemmi - 25.07.2012 Das Home-Link-System der Amis funktioniert in Deutschland nicht. - Francis 2 - 25.07.2012 Zitat:Original von Pauli Wenn das Auto bereits in D zugelassen ist, kann man die Ausstattungsoptionen doch leicht erfragen. Mögliche Optionen siehe: https://www.c6registry.com/Facts/2006.htm Dann kannst Du vor Ort prüfen, ob das Navi (wenn vorhanden) funktioniert usw. Ganz wichtig ist, wie oben erwähnt, das Z51 Package, was in Europa Serie ist. Alle anderen Ausstattungspakete sind individuelle Geschmackssache. Zur SWR gibt es unterschiedliche Auffassungen. Genaugenommen wird sie benötigt, weil die EU-Modelle eine haben. Wenn bereits eine Ausnahmegenehmegung eingetragen ist, gibt es kein Problem. Wenn sie nicht eingetragen ist, in der Regel auch nicht. - Ralf. P. - 25.07.2012 Hier ist einmal eine Preis- und Ausstattungsliste von Geiger bezüglich EU- Varianten 2011. https://www.geigercars.de/fileadmin/images/content_images/Corvette/2011_corvette_specs.pdf Mit Sicherheit findet man auch eine derartige Liste für US- Varianten. Aus der gleichen Quelle noch ein US- Prospekt Z06: https://www.chevrolet.com/corvette-z06-sports-car.html Gruß - GFoL - 25.07.2012 Zitat:Original von Corvalex Ein Sachverständiger kann kein Fahrzeug ohne SWA abnehmen. Diese ist zwingend. Ausnahmen davon kann nur die Straßenverkehrsbehörde bzw. deren übergeordnete Behörde (Landesverwaltungsämter) machen. Anders bei der automatischen Leuchtweitenregulierung. Hier ist die StVZO europakonform auszulegen. Gemäß der entsprechenden Richtlinie ist eine aLWR nämlich nicht in allen Fällen zwingend. - psychocruiser - 25.07.2012 Zitat:Original von GFoL Hi, richtig. Nachzulesen im ECE-Regelungs-Amtsblatt EU R48 des Bundesministeriums für Verkehr,... :https://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html?nn=58354#doc20394bodyText3 in Anhang 5 werden die statischen Beladungszustände beschrieben, die der Hersteller zur Ermittlung der Grundeinstellung des Abblendlichts (Punkt 6.2.6) benötigt. Bleibt das Fahrzeug trotz der verschiedenen Beladungszustände im Grenzbereich der wiederum von der Unterkante der leuchtenden Fläche abhängt, so muss meines Erachtens auch keine Leuchtweitenregulierung erfolgen (da die Bestimmungen ja erfüllt sind). Anhang 3 gibt Auskunft über die diversen zur Ermittlung benötigten Achsen und Flächen (und wichtig: leuchtende Fläche ist nicht gleich der Lichtaustrittsfläche) Bitte korrigiert mich wenn Ihr das anders lest. Grüße aus der Mittagspause, Ben - ChrisG - 25.07.2012 Carfax ist gut fuer die Betreiber von Carfax aber in USA gab es viele Autos die bei Carfax eine unfallfreie weisse Weste hatten aber Autos waren schon Fluten gesehen hatten mit den entsprechenden Maengeln wie Salzwasser in Holmen,Achsen,Getrieben... Auch werden kleinere Unfallreparaturen oft nicht eingetragen. Moral der Geschichte Carfax ist so zuverlaessig wie eine unversiegeltes Blausiegel... - Hussel - 25.07.2012 Zitat:Original von JuergenD So, ich habe nochmal in meinen Unterlagen, die ich beim Kauf mitbekommen habe, nachgesehen. Mir liegt ein Gutachten gemäß § 21 StVZO vom TÜV NORD vor. Darin steht unter Feld 22 unter anderem: Scheinwerfer Rein.-Anl. fehlt (50/10). Dieses Gutachten wurde von einer Stadtverwaltung einen Tag später mit einem Aufkleber versehen. Darauf steht: Für die festgest. Abweich. v. StVzO wird hiermit die Ausn.-genehmigung gem. §70 StVZO o. Beschränk. und Auflagen erteilt. Der gesamte Text von Feld 22 des Gutachtens finde ich auch im Teil I der Zulassungsbescheinigung wieder - dort auch unter Feld 22. Ich hoffe, ich konnte helfen. Der Hubert. - JuergenD - 25.07.2012 Danke Hubert. Ich vermute dann aber, daß wenn ich jetzt dieses Fahrzeug kaufen würde und bei mir zulassen will und mir meine Stadtverwaltung, wahrscheinlich Straßenverkehrsamt, diese Ausnahmegenehmingung aus weiß ich was für Gründen nicht geben will, ich ein Problem habe und die Scheinwerferwaschanlage nachrüsten muß. D.h. beim Wiederverkauf oder Kauf ist eine Vette mit Xenon und ohne Scheinwerferwaschanlage deutlich preiswerter anzusetzen, als ein Modell wo das alles vorhanden ist. Ich glaube, daß die Scheinwerferwaschanlage mondestens 1000 Euro zum nachrüsten kostet, möglicherweise sogar mehr. Richtig? - buumeli - 26.07.2012 Die Scheinwerferwaschanlage kompl. (Orig. GM Teile)kriegst Du in den Staaten für ~550$ Einbau geht auch selbst. |