Corvetteforum Deutschland
Kleines Kennzeichen, Präzidenzfall? - Druckversion

+- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de)
+-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8)
+--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10)
+--- Thema: Kleines Kennzeichen, Präzidenzfall? (/showthread.php?tid=62400)

Seiten: 1 2 3 4 5 6


- Thomas V - 31.03.2012

die Info stimmt und bei uns wir das schon seit Oktober 2011 (wieder) umgesetzt nachdem es in 2009 gestoppt wurde.....


- mark69 - 31.03.2012

Zitat:Original von Maseratimerlin
Dann eben OT:

Wenn Du das tust, leckt Dein Motor danach an jeder Dichtung.

Gruß

Edgar

Nein.


- Dragonheart64 - 01.04.2012

Moin,

äh Silver, und was bringt mir das, wenn ich ein kleineres Kennzeichen möchte?! Grübeln Erstens kann ich nicht einfach sagen, dass ich statt der 69 nur noch die 6 will, schon mal der Gedanke gekommen, dass das vielleicht schon ein anderer hat? Zweitens sind 2 Buchstaben eine Ziffer und das H zu lang, um in ein einzeiliges max. 320mm langes zu passen... Kopfschütteln

Gruß Robert


- mark69 - 01.04.2012

Ich würde das nicht mündlich auf dem Amt vortragen sondern schriftlich machen. Die Schriftform ist für dich zwar erst mal mehr Arbeit, weil du einen passenden Text verfassen must, hat aber den Vorteil, dass ein offizieller Vorgang daraus wird mit Eingangsstempel.

Eine Behörde darf einen Antrag nicht unbegründet ablehnen, das wäre ja Willkür. Das ist zwar mündlich auch so, aber da ist eine wenig stichhaltige Begründung schnell im Gang verhallt.


- NRK - 01.04.2012

Das hab ich mit meiner c3 vergangene Woche auch durch. Hinten hab ich ein kleines zweizeiliges Schild bekommen.
Vorn gab es einzeilig , steht rechts und links über den eingelassenen Rahmen im bumper - ich bin fassungslos, unsere Verwaltung setzt die falschen Prioritäten. Fahre jetzt gern mal zwei extra runden ums Amt ... Teufelfeuer


- Guggi - 01.04.2012

Hallo,
bei der 07-er-Zulassung erhielt ich ein zweizeiliges für hinten und
ein einzeiliges Kennzeichen für vorne. Obwohl ein Gutachten
des TÜV Bayern für vorne und hinten die selben Maße "genehmigte".
Zwei Stunden nach der Zulassung rief mich die Sachbearbeiterin an
und teilte mir mit, dass sie das Gutachten erneut durchgelesen hatte
und ich vorbei kommen sollte, um das kleine Kennzeichen für vorne
abzuholen.

....Jahre später....

Bei der Zulassung zum H-Kennzeichen teilte man mir sehr unfreundlich mit,
dass ich die kleinen Kennzeichen "vergessen" könne. Die Vorlage des TÜV-
Gutachtens brachte nichts. Der Leiter der Zulassungsstelle müsse zuerst
mit dem Regierungspräsidium Tübingen Rücksprache halten und er werde
sich telefonisch bei mir melden. Zwischenzeitlich druckte ich zu Hause ein
paar Bilder von US-Car-Treffen aus, um diesem Herrn die Entscheidung zu
erleichtern. Er meinte, ich hätte alle Autos von vorne fotografiert; zwei der
Bilder aber waren von Autos mit Heckflosse. Letztendlich durfte ich wieder
nach Hause fahren, die Kennzeichen an die C 3 montieren um das Auto
bei der Zulassungsstelle vorzuführen. Nachdem er den Platz für die Kenn-
zeichen persönlich ausgemessen hatte, genehmigte er mir unter Zudrücken
beider Augen die kleinen Kennzeichen.


- Grauwe - 01.04.2012

...so ähnlich war´s bei mir auch... kommt alleine auf den Amtsleiter an... isso OK!


- JR - 01.04.2012

Meine 2 cents zu dem Thema, und ich habe da auch schon einige Kämpfe mit der Zulassungsstelle hinter mir:

1. Der Verweis auf andere bringt nichts, man muss für sein eigenes Auto argumentieren, dass technisch kein größeres Kennzeichen passt

2. anstatt eine Aktenlage zu schaffen, bevorzuge ich immer die persönliche Vorsprache

3. es heißt: Präzedenzfall

Gruß

JR


- mark69 - 01.04.2012

Wenn sich die Sache mündlich abhandeln lässt, dann führt das viel schneller zum Ziel. Hier geht es jedoch um einen Fall, bei dem das Ziel durch mündliches Verhandeln nicht erreicht wurde.

Egal ob schriftlich oder mündlich die Erteilung eines von der STVZO abweichenden Kennzeichens beantragt wird, ist eine technisch nachvollziehbare Begründung für eine solche Ausnahme notwendig. "Sieht blöd aus" ist da sicher nicht ausreichend.


- corvettecabrio - 01.04.2012

Folgendes zu den Nummernschildern:
Ich habe bei meiner H-zugelassenen 68er C3 Convertible vorne und hinten 2-zeilige Schilder mit 320 x 160mm eingetragen bekommen. Und zwar von Haus aus. Ich denke mal die waren im Originalbrief, der leider eingezogen wurde, schon so eingetragen und deshalb übernommen.
Grüße Corvettecabrio OK!