Wie müssen Sidemarker leuchten? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Wie müssen Sidemarker leuchten? (/showthread.php?tid=61913) |
- maseratimerlin - 13.03.2012 Rischtisch, Ralf. Gruß Edgar - tommirs4 - 13.03.2012 Martin, bei mir sieht das so aus hinten und ist so eingetragen - mijosch - 13.03.2012 Hm... darf ich dann schwarze Covers überziehen, oder müssen die Rückstrahler gelb reflektieren weil vorhanden? - DerWirre - 13.03.2012 Zitat:Original von MrGreen und wie einfach/schwer ist es so eine Eintragung zu bekommen? Ist das wieder eine Ermessensfrage des Prüf. Ing. oder des Bearbeiters der Ausnahmegenehmigung im Regierungspräsidium? - Eckoman - 14.03.2012 Zitat:Original von MaseratimerlinHintere Sidemarker dürfen auch in der EU rot leuchten - sofern sie mit den Rücklichtern verbunden sind. So wie sie das bei vielen Neuwagen von BMW, Mercedes & Co. auch schon machen. - MrGreen - 14.03.2012 Zitat:Original von Eckoman Dann sind es aber Rücklichter. Hier ist von Sidemarkern die Rede .... - MrGreen - 14.03.2012 Zitat:Original von DerWirre Völlig unterschiedlich. Bei meinem 73er Charger war es kein Problem, beim DeLorean war es eins. Da wird dann halt abgeklebt das die liebe Seele Ruhe hat. Selbstverständlich wird das Tape nach erfolgter Prüfung noch auf dem TÜV Gelände wieder abgerissen, und zwar so das der Prüfer das auch mitbekommt. Wird dann grundsätzlich auch nur mit einem Grinsen quittiert.... - Eckoman - 14.03.2012 Zitat:Original von MrGreenGenau davon rede ich auch. Sidemarker, also leuchten die zur Seite leuchten. Zur Veranschaulichung, ein BMW E60 Facelift: Steht übrigens auch im obig zitierten Gesetzestext, §51a StVZO: Zitat:(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m - ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, - müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein. - MrGreen - 14.03.2012 Zitat:Original von EckomanGenau davon rede ich auch. Sidemarker, also leuchten die zur Seite leuchten. Zur Veranschaulichung, ein BMW E60 Facelift: [/quote] Willst du das nicht verstehen? Sidemarker sind etwas anderes als Rücklichter, sch...egal wohin die bei diesem BMW Dreck leuchten. Sidemarker sind getrennt von Rückleuchten, sonst würden sie Rückleuchten heissen und nicht Sidemarker. Sidemarker sind so etwas: - Eckoman - 14.03.2012 Zitat:Original von MrGreenDa bin ich ganz bei dir. Sidemarker leuchten zur Seite, Rücklichten leuchten nach hinten. Zitat:Original von MrGreenOb die Leuchten die zur Seite leuchten jetzt als eine Einheit verbaut sind, oder 1mm neben dem restlichen Plastik macht in der Definition einen Unterschied - in der Wirkung nicht. Im übrigen sind auch in US-Fahrzeugen solche integrierten Sidemarker verbaut, z.B. im aktuellen Suburban: Und auch da handelt es sich, wie bei dem "scheiß BMW", um Sidemarker, da diese in den USA seit 1970 sogar vorgeschrieben sind. Bei uns halt nur freiwillig. |