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EU Steuerrecht wer ist Profi ?? - Druckversion

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- MrGreen - 13.03.2012

Zitat:Original von Z06DSOM
Hi,
es werden mitgeliefert kein Brief, sondern eine Zulassungsbescheinigung ( im Kaufvertrag steht ... Zulassungsschein)des EU Staates, ein COC und die Fahrzeugschlüssel, zudem eine Bundeseigentumsbescheinigung.
Das Fahrzeug hat keine Deutsche Zulassung/ Brief.



Dann passt ja auch alles zusammen, die haben das Ding damals befreit gekauft. Also müsstest du nachverzollen und Zoll+Steuer (auf den Kaufpreis) zahlen.

**edit** Zoll natürlich nicht wenn das Ding von BMW in Deutschland kam


- Z06DSOM - 13.03.2012

Jepp so sehe ich es auch,
es geht um einem 730d / 05/ 2010/ 62500km

verhandelter Kaufpreis 39150.- plus Mehrwertsteuer, dann ist das kein Schnäppchen mehr.

Aber man wird mit jedem Tag etwas schlauer, wenn man will !!

Danke für Eure Statements und die Hilfe

beste Grüße

Stefan


- JR - 13.03.2012

Wo war das Auto denn schon zugelassen?

Nur mal so als Hinweis auf die Euro5-Problematik.

Gruß

JR


- Z06DSOM - 14.03.2012

So neuester Stand:
Zollamt sagt, Zoll fällt nicht an,
Finanzamt sagt, gem. § 1b UStG fällt Umsatzsteuer im innergem. Erwerb nur bei Neufahrzeugen an., da das Fahrzeug älter als 6 Monate und mehr als 6000km gelaufen hat und es kein gewerblicher Kauf/ Verkauf ist, so dann keine Umsatzsteuer fällig ist.

Bzgl. Euro 5 etc, danke für den Hinweis, werde ich gleich morgen mit der Zulassungstelle klären.

Beste freundliche Grüße

Stefan


- MrGreen - 14.03.2012

Zitat:Original von Z06DSOM
Finanzamt sagt, gem. § 1b UStG fällt Umsatzsteuer im innergem. Erwerb nur bei Neufahrzeugen an., da das Fahrzeug älter als 6 Monate und mehr als 6000km gelaufen hat und es kein gewerblicher Kauf/ Verkauf ist, so dann keine Umsatzsteuer fällig ist.


Faszinierend.... Wie kann es möglich sein in diesem Land mal KEINE Steuern zahlen zu müssen?? Das würde ich mir aber mal fix schriftlich geben lassen, für den Schalterhasen bei der Zulassungsstelle!