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C4-Verkauf nur an Händler ? - Druckversion

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- Corvette.ZR1 - 10.06.2003

Hallo Werner, "TheHotThunder"

ich habe vor einigen Jahren (1999) meine ZR-1 aus Belgien über einen Deutschen Händler bekommen, der Händler aus Köln ist in Konkurs gegangen und hat sich nach USA abgesetzt, leider fehlt mir von der ZR-1 die GM Beilage der ZR-1:

Owners Kit

Ledermappe mit gravierter VIN auf Plakette
Schlüsselring
Videocassette
spezielles ZR-1 Manual
Performance driving Manual
Window Sticker und Kopie
Lederpouch mit Betriebsanleitung


Die Adresse des Erstbesitzers aus Belgien habe ich noch, laut Aussage des Händlers ist der Besitzer aus Belgien verstorben, vielleicht kantest du ihn so gar, leider kann ich weder flämisch noch französisch, sonst hätte ich mal an die Fam. geschrieben und gefragt ob der Owners Kitt noch in ihrem Besitzt ist.

Vielleicht kannst du mir etwas helfen ?

Gruss
Raimund


- TheHotThunder - 10.06.2003

Hallo Hallo Raimund,

also sicher werde ich Dir versuchen zu helfen an die Unterlagen zu kommen.....wenn sie denn noch im Besitz der Hinterbliebenen sind. Immerhin ist das schon 4 Jahre her seit Du den Wagen gekauft hast. Ich kannte mal einen Vette Besitzer der eine schwarze ZR 1 hatte, er lebte in Kortrijk, das ist ziemlich nah an der französischen Grenze. Er war damals so um 50 Jahre alt. Ob das u.U. durch Zufall der Vorbesitzer Deiner Vette ist bzw. war ??? Also Raimund, schick mir mal per pn die Dir bekannte Anschrift des Vorbesitzers und ich frage dann hier mal nach. Am besten alle Daten die auch die Vette betreffen damit die Familie dann auch ersehen kann das dieses jetzt alles kein schlechter Scherz ist.

Gruss
Werner OK!


Sachmangelhaftung - Hot Rod - 24.06.2003

Habe gelesen das der Händler sein Fahrzeug nur an Händler oder Export verkauft.
Da ich selber im Autoverkauf arbeite kann ich nur von uns ausgehen.
Das bedeutet, das wir Fahrzeuge mit denen wir nichts zu tun haben wollen so verkaufen.

Die Sachmangelhaftung sagt aus "bei Gebrauchtfahrzeugen haftet der Händler für alle Mangel die bei Gefahren übergabe(also des Autos) im Keim vorhanden waren."

Bei Gebrauchtwagen ist die Sachmangelhaftung auf 1 Jahr reduzierbar.

Aber da gibt es noch die Beweislastumkehr: Im 1. halben Jahr muss der Händler beweisen das der Mangel nicht da war.Im 2. halben Jahr muss der Käufer beweisen das der Mangel schon da war.

Also was lernen wir daraus.

Solche Autos sind mit sicherheit mit Mängeln behaftet, sonst kann man solch ein Auto
doch an Privat verkaufen,oder?