TUV No Go. - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: TUV No Go. (/showthread.php?tid=54285) |
RE: TUV No Go. - Frank_F - 06.04.2011 Zitat:Original von C 3 Volker sach ich doch, sind original........sieht man doch deutlich am Logo auf den Centercaps Gruß FRank - C 3 Volker - 06.04.2011 Wenn das wirklich genau die gleichen felgen sind verstehe ichdas nicht. Meine Corvette ist so schon über 30Jahre ich Deutschland zugelassen.Es gibt keine ABE und seperat eingetragen sind die auch nicht. - cocosisland - 06.04.2011 Fahre zu deiner US-Car-Werkstatt deines Vertauens, kostet ein paar Euro mehr und die machen das schon, dann hättest du auch keine Kleinigkeiten zu machen Gruß Andreas - RainerR - 06.04.2011 Das Problem ist wohl, daß Das Problem ist wohl, daß generell alle TÜV Prüfer in den letzten Jahren wesentlich strenger geworden sind. Als Privatmann hat man kaum noch ne Chance, wenn nicht alle geforderten Unterlagen vorhanden sind. Desshalb würde ich auch empfehlen das Auto zu einer Fach-US- Werkstatt zu bringen, das ist unterm Strich billiger und schont die Nerven, Gruss RainerR die - C 3 Volker - 06.04.2011 Schon mal direkt bei GM nachgefragt ? - jeepfürst - 06.04.2011 Zitat:Original von C 3 Volker das hilft dem armen Kerl der heute zulassen/eintragen will aber nichts. Wenn Du nichts eingetragen hast sei es im Schein oder zumindest im oldtimergutachten einen Hinweis auf oribinale alus hast, dann viel spaß wenn es die Grünen oder der TÜV beim nächsten Mal beanstandet. Herbert - vollmi - 06.04.2011 Zitat:Original von jeepfürst Dann kann man aber als Deutscher nur noch hoffen das die Tüvler als nächstes nicht die Bremszange beanstanden, die ist nämlich sicher auch nicht eingetragen, oder das Lenkrad, oder den Bremsschlauch oder den Zündverteiler. - C 3 Volker - 06.04.2011 In meinen H Gutachten steht " orginalausführung oder zulässige Umrüstung " . Mehr nicht. Das ist von 2009. . Dekra Ich hab da noch was gefunden, der Erstbesitzer in Deutschland 1979 war Walter Malburg. Heute Corvette Malburg. Vielleicht weiß der was genaueres - jeepfürst - 06.04.2011 da hast Du schon recht. Ich habe mich in diesem Zusammenhang mal informiert. Fakt ist, dass es keinen Beweis gibt in welchem Zustand/mit welchem Zubehör das Auto in D erstmals zugelassen wurde. damit sollte Dir eingentlich keiner was am zeug flicken können. Irrtum. Ich habe bei der ADAC Rechtsberatung nachgefragt. Ergebnis ist, dass es da keine eindeutige Regelung gibt. Wenn es zu Verfahren kommt, begutachtet der Tüv ob das Teil verkehrssicher ist oder ob es jemals eintragungsfähig gewesen wäre. Einfach ausgedrückt wird der TÜV die Aussage machen, das dieses Teil nicht drangewesen sein kann, ansonsten hätte es keine Zulassung gegeben. Der Richter entscheidet dann ob was zu zahlen ist oder nicht. Ein unfriedigender Zustand aber nicht zu ändern Herbert - Ravoll - 06.04.2011 Zitat:Original von C 3 Volker Genau mit dem habe ich gesprochen.Er hatt zeit für mich gehabt, um teilen zu verkaufen, aber nichts für auskunfte wegen H-abnahme, felgen oder änliches.Wird nur seher gern zum Malburg und TUV machen lassen ,aber er ist 200km von mir weg.Wenns nicht an anhieb klappt dann ist es auch teuer. Bin über 25 Jahre in Deutschland ,und hatte viele gelegenheiten solche autos zu kaufen.Habs aber immer ganz schnell aus dem kopf geschafft ,da ich angst hatte n #e haufen geld in irrgend was zu sinken,die ich gar nicht fahren durfte..Und jetzt ist es mir zu 90% bestätigt.Nur schickanen und burokratie fur die kleinen man. |