Der Ämterwahnsinn - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Der Ämterwahnsinn (/showthread.php?tid=47653) |
- jeepfürst - 09.06.2010 häng das schild halt unters auto, da wo der Bumper aufhört. Hab ich auch schon öfters gesehen. herbert - yellow postman - 09.06.2010 Mensch fahr, lass Dir den Spass nicht versauen ! Für hinten holst Du Dir das KKR, für Vorne das Kuchenblech und noch ein KKR für den Stellplatz an der Garage. Dann die KKR´S an die Vette, das Kuchenblech in den Kofferraum. Wenn einer fragt, dann passte das Kuchenblech nicht und das Amt hatte schon zu für den neuen Stempel. Kenn mindestens 4 die es noch nicht zum Amt geschafft haben ! cu Volker - C6-Baby - 09.06.2010 Zitat:Dragonheart64: Wies ausschaut kannste in meiner Galerie anschauen, ich habs hingeschraubt und mich am abend besuchen lassen. Um Gottes Willen, DAS SIEHT JA GRAUENVOLL AUS auf so einem schönen Wagen Mein herzliches Beileid und größte Hochachtung für Deine Coolness und Lässigkeit ... ich könnte so nicht rumfahren ... Manu - Rüddy - 09.06.2010 Mal wieder ein Kennzeichenthread. Die Rechtslage ist seit geraumer Zeit so, daß es für vorne keine KKR´s mehr gibt - Punkt. Diejenigen Zulassungsstellen, die trotzdem eines abstempeln handeln streng genommen rechtswidrig. Da hilft nur Edgar´s Tip oder halt mit dem Kuchenblech rumfahren oder ein KZ mit einem Buchstaben und einer Zahl - sofern verfügbar. Dann geht halt Saison- oder H-Zulassung nicht mehr. Gruß Rüddy - JR - 09.06.2010 Ungestempelte KKR-Schilder drauf, die originalen montagefertig so vorbereiten und in den Kofferraum legen: Wenn sie Dich anhalten, hast Du einen schönen Diskussionsgrund incl. Anfrage nach amtlicher Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung eines sich beim Vorbeilaufen die Wade aufschlitzenden Fußgängers. Gruß JR - cathul - 09.06.2010 Zitat:Original von Rüddy Ich hab erst vor etwas über einer Woche KKR-Kennzeichen vorne und hinten genehmigt bekommen. Die Dame vom Amt meinte nur "steht so in den Papieren, dann machen wir das auch so". War echt erstaunt das ich da nicht extra für fragen musste. Gruß, Peter - nicnac8 - 09.06.2010 Danke schonmal für eure Anteilnahme, hier der entsprechende Text aus der Zulassungsverordnung, den kann wohl jeder Zulassungsfritze so auslegen wie er es will, einen Anspruch auf kleine Schilder hat man defintiv nicht. Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist. BLABLABLA........... Ich könnte mich schon mit der Varinte anfreunden, die RICHTIGEN Schlider ins Auto zu legen und die ungestempelten zu montieren, sofern das wirklich nur als OWI gehandelt wird. Ich werde auf keinen Fall irgendwelche Umbauten vornehmen, nur um irgendwelche Pizzableche anschrauben zu können, das kann ich dem Auto nud mir nicht zumuten. Ich habe nicht zwei Jahre daran rumgeschraubt um dann die ganze Optik wegen so einem Schwachsinn zunichte zu machen. Gruß Martin - Ami Andy - 09.06.2010 Guten Tag ich bin seit heute neu hier angemeldet und wollte erstmal guten Tag sagen und nun zur Thematik. Bei meinem Vater war es so als sie ihm dieses "Kuchenblech" andrehen wollten, kam er mit der Argumentation. Das sich dort ja auch Kinder verletzen könnten und er dieses nicht verantworten möchte und er doch bitte deren Adresse haben möchte um es dann weiter leiten zu können wenn etwas passiert ist . Das hat bei uns wunder bewirkt . Vielleicht ist das ja ein Argument was du anbringen könntest . - RainerR - 09.06.2010 Hallo Martin, lass Dir nicht den letzten Nerv von den "Göttern " ziehen, wenn die auf der Zulassungsstelle nicht wollen, dann hat alles Betteln keinen Sinn. So wie auch bei unserer Zulassungsstelle in RE. Ich bin desshalb auch so einer, der es macht wie von Edgar beschrieben, und glaube mir, ich schlaf und fahr wieder gut, und das Thema ist erledigt, Gruss RainerR - Dragoner74 - 09.06.2010 Hi, bei mir auf der Zulassungsstelle in Gießen wollten sie mir zuerst nicht mal ein Kuchenblech geben, sollte die Corvette umrüsten für NORMALE Kennzeichen. Bei der Anmeldung hat man mir gleich gesagt nur Normale Kennzeichen für PKW: sag ich "umbau nicht möglich wegen H-Gutachten was ich habe" sagt er "Nur normale Kennzeichen" sag ich "hab den Wagen dabei, da können sie sehen was da nur rein geht" sagt er "kleine Kennzeichen vergeben sie Grundsätzlich nicht mehr" sag ich "Aufwiedersehen" Kleine Kennzeichen sind sogar in die Papiere eingetragen und ich hab ein Gutachten für die kleinen Schilder. Hab mich nicht lange mit dem Herren aufgehalten und mich an den RP gewendet und jetzt hab ich die kleinsten Schilder die ich für einen PKW je gesehen habe. Mfg |