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Dienstwagensteuer auf ZR1 - Druckversion

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- Manni - 11.04.2003

Ich habe ja erst - blöderweise - mit meiner C5 angefangen ein Fahrtenbuch zu führen. Am Jahresende konnte ich ca. 16 % private Nutzung und einen Zweitwagen nachweisen. Mit der 1%-Regelung habe ich die vergangenen Jahre so richtig Geld aus dem Fenster geworfen - beidhändig! Augenrollen

Aber Achtung! Meine Steuerberaterin hat mich mit der Formulierung zuerst richtig gequält. So reicht es z.B. nicht, nur anzugeben, dass man von A nach B und wieder zurück gefahren ist - denn bekanntlich führen ja immer mehrere Wege nach Rom! Das Ergebnis sieht schon fast so aus wie beim virtuellen Routenplaner:

K 7 -> Evessen
L 625 -> Sickte -> Braunschweig-Riddagshausen
L 293 -> Braunschweig-Bienrode
B 4 -> Gifhorn -> Uelzen -> Lüneburg
A 250 -> Winsen ...........

und nicht zu vergessen: Reisezweck und besuchte Firma
sowie Kilometerstand am Beginn und am Ende der Geschäftsreise! Blaulicht


- Corvette.ZR1 - 11.04.2003

Hallo Karl,

das wird aber teuer, der Anschaffungspreis belief sich 1991 bei der ZR-1 auf ca. 215000 DM

Die sauberste Lösung ist wohl ein Fahrtenbuch mit den Firmenfahrten zu führen, so machen wir das auch.

Gruß
Raimund


- Porter - 11.04.2003

Ich bin gerade am Überlegen, den Geschäftswagen zu privatisieren und dann km-Geld zu berechnen. Es ist eine UNVERSCHÄMTE ABZOCKE (hoffentlich fühlt sich jemand beleidigt) Selbstständigen ihr eigenes Auto zu besteuern. Wie oft soll man denn einen Euro noch versteuern ?


- Eckaat - 11.04.2003

Zitat:Es ist eine UNVERSCHÄMTE ABZOCKE (hoffentlich fühlt sich jemand beleidigt) Selbstständigen ihr eigenes Auto zu besteuern.
Das stimmt nicht ganz.Das Auto gehört Dir nicht,sondern gehört zum Betriebsvermögen. Und da Du damit dein Geld verdienst,wird das natürlich auch besteuert.

Im Übrigen kommt man um das ganze Prozedere sehr einfach herum: Man muß das Auto nur als LKW zulassen, für die gilt die Regelung nicht. Also weg mit der Corvette und Dodge Ram Pickup her.

Eckaat, der das aber auch lästig findet ein Fahrtenbuch zu führen


Privatisierung des PKW - chevyunger - 11.04.2003

Die Privatisierung des PKW bringt mE keinen echten Vorteil. Grundsätzlich ist es ja nicht so, dass ein PKW im Betriebsvermögen zusätzliche Steuern auslöst. Die sog."Dienstwagenbesteuerung" führt nur dazu, dass die eigentlich angefallenen Betriebsausgaben nicht in voller Höhe abgezogen werden können.
Schlimmstenfalls wirkt sich der PKW steuerlich nicht aus, denn es gilt eine Deckelung der Kürzung der Betriebsausgaben auf 100%.
Wenn sich der PKW im Privatvermögen befindet, muß zur Geltendmachung der betrieblichen Fahrten letztlich auch ein Fahrtenbuch geführt werden, da das FA die Kilometerangaben sonst nicht glaubt.
Zu beachten ist bei der "Privatisierung" auch die Umsatzsteuer, denn eine Entnahme ist ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang, außerdem sind zukünftig dann keine Vorsteuern aus dem PKW mehr abzugsfähig.
Privatisierung ist übrigens nur möglich, wenn das Fahrzeug zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird, sonst ist es nämlich notwendiges Betriebsvermögen.


- Manni - 11.04.2003

Zitat:... außerdem sind zukünftig dann keine Vorsteuern aus dem PKW mehr abzugsfähig.

Hallo chevyunger,
die Vorsteuer aus Betriebskosten ist in der Zwischenzeit aber auch nur noch zu 50 % abzugsfähig!

@Porter

Hallo Gerd,
mach Dir die Mühe und führe ein Fahrtenbuch - es lohnt sich mit Sicherheit!


- Porter - 11.04.2003

Eckaat, es ist mein Betrieb und mein Vermögen von dem mir der Staat die Hälfte wegnimmt und nichts dafür tut. Und dann noch die doppelte Besteuerung auf bereits versteuerte Gegenstände, also daß ich mein Eigentum nutze (oder einfach nur habe) wird bestrafsteuert. Natürlich müssen Steuern geleistet werden, aber alles hat seine Grenzen.

So, jetzt muß ich schnell noch meine Steuern verdienen... Feixen


- Tripower - 11.04.2003

Zitat:da muß ich ausnahmsweise mal widersprechen ...


Tja - wie heißt es doch so schön: "Schuster bleib bei deinem Leisten!" Von Steuerrecht habe ich nämlich überhaupt keine Ahnung... Kopfschütteln

Das von mir abgegebene Statement rührte aus einer Information, die ich von Dritten bekommen habe, von der ich aber auch meinte, daß sie mein StB bestätigt hatte. Ich werde auf jeden Fall noch mal genaue Erkundigungen einholen ....

Mit steuerignoranten Grüßen

Tripower


- Manni - 11.04.2003

Guten Morgen Gerrit,

das ist man doch von Anwälten so gewohnt. Feixen Erstmal werden vollmundig Behauptungen in den Raum gestellt und wenn die Einschläge immer näher kommen, zieht man sich so weit wie nötig zurück! sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Ich bin auch kein Steuerberater. Kunst und Kommerz vertragen sich ja bekanntlich auch nicht. Aber ich bin ja lernfähig, besonders wenn's um mein Geld geht! huahua


das schwebt aber noch - chevyunger - 11.04.2003

Hallo Manni,
im Gesetz stehen zwar nur 50% Abzug drin, aber die Sache ist noch nicht entschieden. Derzeit werden von mir gegenüber dem FA 100% geltend gemacht, allerdings mit dem eindeutigen Hinweis, dass ich aufgrund der anhängigen gerichtlichen Verfahren von der gesetzlichen Regelung abweiche.
Außerdem sind auch 50% besser als nichts und die Entnahme kostet 100% USt.