Reifen? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Reifen? (/showthread.php?tid=42501) |
- xx.flash - 08.10.2009 Zitat:Original von Wesch Du hast natürlich Recht Günther! 7 Zoll nur bei 225 sonst - wie sagt der Chinese - "lund lum 8 Zoll, solly" - wecki - 08.10.2009 Hallo Also hinten habe ich 255/ 60 15 auf 8,5x15, vorne zur Zeit noch 235/60 15 BF Godrich der wahrscheinlich schon uralt ist, bei der Dotnummer steht nur III. Könnte doch dann den Vorderreifen durch einen 225/60 15 ersetzen, Vorteile wären sicherlich ein besseres Fahrverhalten gegenüber den MuS Reifen und meine Vette würde vorne auch noch um die 2cm tiefer kommen, vielleicht merkt es der TÜV ja gar nicht , ob 225 oder 235 oder man müsste es eben eintragen lassen. Dürfte eigentlich auch nichts schleifen, da ja mehr Luft zum Innenkotflügel besteht, oder? Gibt es vielleicht auch 225/60 15 mit weisser Beschriftung? Grüsse aus Franken! - xx.flash - 09.10.2009 Guten Morgen, hier ein Beispiel für den K U M H O Kollegen, allerdings mit schwarzer Schrift, dafür mit PKW-Profil. und hier ein K O L L E G E von der Soft-Off-Road-Fraktion mit guten Straßeneigenschaften und weißen Buchstaben. Als dritte Option gibt es noch die "OWL-Pneus", also Reifen mit "outlined white letters". Siehe Foto... G, Th. - Geran - 13.11.2009 Seit Wochen quäle ich mich hier durch die Reifenthreads und komme doch nicht so recht weiter. Die einzige Größe welche bei mir im KFZ Schein steht ist 235/60R15 89H Deratige Reifen finde ich aber einfach nicht. Gekauft habe ich die Vette von Quentin mit den BF Goodrich 235/60R15 98S Die sind nur bis 180 zugelassen! Wie zum Geier ist Quentin damit durch den TÜV gekommen? Darf ich eigentlich nur genau die Reifen fahren die eingetragen sind? Dann wäre das ja nur eine einzige Größe und die gibts irgendwie nicht. Ist es möglich sich Reifen eintragen zu lassen die einen Geschwindigkeitsindex haben, welcher unter der Höchstgeschwindigkeit (bei mir 205) liegt? Bei Winterreifen geht das doch auch. Aufkleber rein und gut oder. - Stingray77 - 16.11.2009 Zitat:Original von GeranMit 'nem Aufkleber am Tacho: "nur bis 180 km/h"! (Zum Beispiel...) - cocosisland - 17.11.2009 Zitat:Original von Geran Hi Ingo, na das sieht doch nach einem klassischen amtlichen Zahlendreher aus hier ist mit Sicherheit die 98H gemeint und schön mal wieder was von dir zu lesen Gruß Andreas - Scheichfahrt - 17.11.2009 Hi, ein Traglastindex von 89 hat nichts mit zu erwartenden hohen Geschwindigkeiten der Corvette zu tun, sondern entspricht 580 kg pro Rad und sollte bei unseren Autos bei 1650 kg Leermasse eigentlich mehr als ausreichend sein (ergibt bei 1850 kg zul. Gesamtmasse noch 120 kg Luft pro Rad). Ein Traglastindex von "nur" 92 trägt noch locker einen siebensitzigen US Minivan bis 2,4 to zulässiger Gesamtmasse. Dass es diese Reifen heute eher mit deutlich höherer Traglast wie 98 gibt, liegt wohl im Grunde daran, daß diese wulstigen Reifendimensionen heute am ehesten noch für Transporter, Traktoren und Landmaschinen gedacht sind. Wer außer den Amis kommt schon auf die absurde Idee einen Benzin getriebenen Traktorenmotor und Schiffsdiesel in einen Sportwagen zu wuchten. Da ist halt alles irgendwie schräg. - STRUPPI - 17.11.2009 Zitat:Original von Scheichfahrt Dieser "Pauschale" Hinweis mit der Traglast ist leider nicht richtig. Schaue mal z.B. bei Pirelli unter TRAGFÄHIGKEITSKENNZAHL -> PKW-Reifen – Tragfähigkeiten und Geschwindigkeitsgrenzen Pirelli war vor Jahren mal so freundlich und gab mir für einen bestimmten Reifentyp eine Geschwindigkeitsfreigabe für weit jenseits der 330 km/h. Dazu die Berechnungsgrundlage für einen eventuellen "Reifenersatz" und dieses alles für eine KFZ-Briefeintragung. Es geht auch nicht darum, ob 4 Reifen bei einem PKW, in ordnungsgemässem Zustand, ein Fahrzeug "tragen" können, sondern ob 1 Reifen die Traglast der Vorderachse- oder Hinterachse kurzzeitig voll übernehmen kann. Bei Nutzfahrzeugen wird daher oftmals mit Zwillingsbereifung gearbeitet. Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - Scheichfahrt - 18.11.2009 Hi Struppi, meines Wissens hat ausschließlich der letzte Buchstabe etwas mit der maximalen zulässigen Geschwindigkeit zu tun, für die der Reifen zugelassen ist. Dies meist ebenfalls mit einem Sicherheitsaufschlag, da man Tachoungenauigkeiten einrechnet. Oft sind bei den Amis optimistischere, höhere Geschwindigkeiten eingetragen, als das Fahrzeug wirklich erreichen kann. Das trifft sowohl meine Corvette, als auch meinen Van. Beide würde die angegebene Geschwindigkeit nicht erreichen, ohne daß die Maschine bereits überdreht. Die zweistellige Zahl hinter der Angabe des Felgendurchmessers ist der Traglastindex. Mein Minivan hat eine 92, mit 7 Sitzen und 2.5 to zulässiger Gesamtmasse. Die Corvette ist selbst auf der Vorderachse erheblich leichter unterwegs. Eventuell kann es sein, daß Ingenieure Drehmomentangaben auf die Traglast als Sicherheitsaufschlag rechnen. Einen Sicherheitsaufschlag gibt es in jedem Fall. Im Regelfall kann man jedoch davon ausgehen, daß die Traglast dem halben Achslast plus einem Sicherheitsaufschlag entspricht. Im Zweifel nimmt man bei Einzeleintragung vermutlich die schwerer belastete Achse. Eine 89 müsste für eine voll beladene Corvette selbst auf der Vorderachse mit Big Block ausreichen. Bei mir ist eine Traglast noch nicht einmal in den Papieren eingetragen! Sie ergibt sich einzig aus der Achslast. Natürlich kann es jeder Reifenhersteller so handhaben, daß er dabei den jeweils lieferbaren Reifen vorschlägt. Das hat aber vermutlich nichts mit der Realität zu tun. Für meinen Van waren in dieser Dimension auch von Pirelli Rennreifen der Klasse "W" Reifen über 300 km/h erhältlich. Die sind zwar sicher, sauteuer und auch überflüssig an einem Fahrzeug, daß bei 180 abregelt. Einzig war diese Dimension als "W" Sommerreifen von Pirelli lieferbar. So würde ich die natürlich auch vorschlagen. Mein Reifenhändler fand dann aber günstigere Reifen, die zum Fahrzeug besser passen. Gleiches gilt meines Wissens für die Belastbarkeit von nicht serienmäßigen Felgen bei Einzelgenehmigungen. Ich mag mich allerdings irren. Insofern wären Deine Ausführungen interessant. Für die übrigen Diskutanten sei angemerkt, daß der Aufkleber mit Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei echten Winterreifen zulässig ist. Nicht jedoch für Sommerreifen. Mit Sommerreifen und der falschen Geschwindigkeitsklasse schickt einen der TÜV zum Teufel - aufgrund der Gesetzeslage und aus Sicherheitsgründen. Bei einem Unfall wird der Gutachter der eigenen oder gegnerischen Versicherung einen auf dem Schaden sitzen lassen, selbst wenn man nicht schuld ist - weil die allgemeine Betriebserlaubnis mit den falschen Reifen sogar erlischt. ALSO VORSICHT MIT FALSCHEN REIFEN! Das kann seeeehr teuer werden. - JR - 18.11.2009 Hallo Ingo, mit Deinen eingetragenen 205 km/h bekommst Du mit etwas Glück noch einen H-Reifen eingetragen. Nach meinem Kenntnisstand ist die offizielle Vorschrift: Eingetragene Höchstgeschwindigkeit + 4% muss niedriger sein als der Geschwindigkeitsindex des Reifens, d.h. für einen H-Reifen wären das maximal 201 km/h. Würde mich aber nicht wundern, wenn das auch jeder TÜV-Prüfer macht, wie er will. Gruß JR |