Wie alt dürfen neue Reifen sein? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Wie alt dürfen neue Reifen sein? (/showthread.php?tid=39599) |
- esquire - 15.05.2009 5 Jahre alte Reifen ungestraft als Neuware deklarieren und verkaufen zu dürfen, da gehört schon allerhand Frechheit dazu.....noch dazu bei Reifen, welche nicht auf Traktoren oder städtischen Kehrmaschinen montiert werden sollen sondern auf Sportwagen, die um die 300km/h erreichen. Genau aus diesem Grund habe ich davon abgesehen, meinen für die SRT-10 allmählich fällig gewordenen neuen Reifensatz im Internet zu bestellen, obwohl das ein wenig billiger gekommen wäre. So bekomme ich Ende Mai vom Reifenhändler meines Vertrauens, nach Rücksprache desselben mit dem örtlichen Michelin-Vertreter, einen Satz Reifen aus dem garantierten Produktionsjahr 2009..... - bismarck61 - 15.05.2009 ALLGEMEIN heisst es im Internet nicht älter als 7-jährig Da der Gummi zu hart wird und man den gar nicht mehr runter bekommt Mal abgesehen von dem Risiko Ich bestelle bei reifendirekt.ch , und meine waren immer weniger als 1-jährig Und DAS ist gut Je weicher der neue Gummi, desto mehr Grip = Sicherheit - Z06FAN - 16.05.2009 Ich habe mir gerade über Internet Reifen bekommen, die sind aus Anfang 2008. Es sollten "ganz normale" Neureifen sein, ein Hinweis auf bestimmtes DOT war da nicht. Allerdings habe ich auch gesehen, dass man manche Reifen z.B. aus 2006 bestellen konnte. Wollte ich aber nicht. Ich habe eigentlich gar kein Problem damit, aber die letzten 5 Sätze Reifen, die ich auch per Internet bestellte, waren nie älter als ein halbes Jahr. Deshalb musste ich da nochmal nachfragen.... DANKE, Thilo - JR - 16.05.2009 Das steht z.B. bei reifen-vor-ort.de immer dabei: Zitat:Falls nicht mit Auslauf oder DOT 200x (s.Reifen ABC) gekennzeichnet, handelt es sich um einen Reifen aus aktueller Produktion (lt.Reifenhersteller bis max.5Jahre 100% Gebrauchswert - eigenschaften / Quelle: BRV). Gruß JR - Z06FAN - 16.05.2009 Zitat:Original von JR Hmm, wenn ich einen 5 Jahre alten Reifen als neu akzeptieren müsste, wäre ich echt sauer.... Also am besten wohl vorher genau informieren Bis dann, Thilo - v8-rapiator - 16.05.2009 Zitat:Original von Maseratimerlin Heißt das, man muss das immer im Einzelfall erstreiten? Gibt es da keine pauschale Rechtssprechung? Oder hat der Reifenhändlerverband da am Ende doch Recht mit seinen 5 Jahren? .... also ich will keine 5 Jahre alten Reifen auf meine Autos haben... - Ben - 16.05.2009 OT: Bizarr an der Geschichte ist, bei Wohnanhänger die eine Zulassung für 100 Km/h haben dürfen die Reifen nicht Älter als sechs Jahre sein. Egal wie der Zustand der Reifen ist. - RainerR - 16.05.2009 Es kommt wohl auch darauf an, wieviele Km ich im Jahr fahr, bzw. wie viele Jahre die neuen Reifen am Auto bleiben sollen. Wenn ich z.B. jedes Jahr neue brauche. wäre ein Alter bis zu drei Jahren vielleicht noch akzeptabel, ich sagte vielleicht! Fährt man allerdings wenige Km im Jahr, dann bleiben die Reifen ja zwangsläufig länger aufgezogen, z.B. vier oder fünf Jahre. Sind dann die Reifen beim Kauf schon drei oder vier Jahre alt, dann fährt man letztlich mit fast 10 Jahre alten Socken rum, was auf alle Fälle zu gefährlich bei unseren Vetten wäre. Gruss RainerR RE: alte Reifen - Gold - 16.05.2009 Zitat:Original von Maseratimerlin Hi, no toll. Tolle verbraucherfreundliche Rechtssprechung. Ich halte 6 Monte schon für nicht mehr neu, egal wie gut gelagert die waren sind. Hatte das geiche Problerm. Wollte meine Hänger auf 100 Kmh zulassen. Da gibt es die Regel, die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein. Dumm nur, das ich 4 Jahre alte Reifen verkauft bekommen habe. Als ich dann im März, einen Tüv später, die 100Kmh Zulassung wollte, Pech gehabt. Reifen zu alt. Und nicht beim Kauf darauf geachtet. Kann man Richter für solche Urteile persönlich und Juristisch haftbar machen? Grüße Frank - Ingo Rausch - 16.05.2009 Hallo Uwe K., Urteile gelten immer nur "inter partes", d.h. zwischen den Parteien, die sich vor Gericht getroffen haben. Wenn es aber eine gefestigte Rechtsprechung gibt oder z.B. ein Urteil des BGH, dann kannst Du relativ sicher sein, dass ein Gericht, vor das Du dann gehst, genauso entscheidet. Gruß, Ingo |