Drängler zahlen bald bis zu 2000 Euro - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Drängler zahlen bald bis zu 2000 Euro (/showthread.php?tid=36846) |
- speed300 - 20.12.2008 ja auch aber Typische Situation Zwei LKW überholen sich und das minuten lang, linke Spur ca 800 m voll, rechts keiner ich komm mit noch nicht 300 an ok 250, bremse runter auf 100, ziehe an alle linksfahrer rechts vorbei und dann hinter LKW wird freundlich geblinkt und bestimmend eingefädelt. Wenn mann nämlich nicht drängelt und nur blinkt bekommt mann sogar die Aufforderung zum reinfahren. Gruß Wenzel Drängeln - Booster - 23.12.2008 Was heisst hier drängeln,......kann ich was dafür das der so nah vor mir her fährt??? Echte Drängler (und dabei meine ich nicht die, die die unrealistischen gesetzlichen Abstandsmeter unterschreiten) sind ein Verkehrsrisiko, die Typen "jetzt gehört die Überholspur aber auch mal meinem VW Polo für 10 Minuten" aber genauso! Ich fahre jedes Jahr 60.-70.000 km in Deutschland, und kam noch vor einigen Jahren jeden Tag gestesst zuhause an, weil ich mich über die ganzen Idioten aufgeregt habe. Der Punktestand war entsprechend. Inzwischen habe ich es akzeptiert, dass es halt solche und solche gibt, und nehme es weitgehenst hin. Ich komme ruhiger nach Hause und das Punktekonto ist so gut wie leer. Zu nah (gesetzlich) bin ich aber sicher des öfteren. Wenn alle den gesetzlichen Mindestabstand einhalten würden hätten wir noch mehr Staus, weil die Schnarchnasen auf der linken Spur nie merken würden, dass sie 10 andere Verkehrsteilnehmer nötigen! Gruß Omar RE: Drängeln - Corvette Cowboy - 23.12.2008 Zitat:Wenn alle den gesetzlichen Mindestabstand einhalten würden hätten wir noch mehr Staus, weil die Schnarchnasen auf der linken Spur nie merken würden, dass sie 10 andere Verkehrsteilnehmer nötigen! Exact. Ich habe jeden Morgen das immense Vergnügen, die Schiersteiner Brücke zwischen WI und MZ zu passierern. Das ist echter wilder Westen... Vor dem unsinnigerweiser am Anfang der Brücke aufgestellten Blitzer bremsen die Rentner und Verkehrserzieher runter auf 50, weil da ja schließlich 60 ist und dann geht der Kampf los...Links Tempo 63, Rechts 61....Von durchknallenden LKW's mal abgesehen...Vom ewigen links-rechts-oder-sonstwo-Überholen habe ich schon Genickschmerzen, man schaut ja auch brav in die Rückspiegel...Aber 70 schaff ich... Dieser Beitrag wurde anonym geschrieben. Niemals würde ich eine Geschwindigkeitsübertretung begehen. RE: Drängeln - stefan1964 - 23.12.2008 Fahre jedes Wochenende 1000 km (2x 500) und nehme mir jedesmal vor, mich nicht über notorische Linksfahrer aufzuregen. Gelingt auch manchmal aber wenn es dann einer wieder mal gar nicht kapieren will, geht das schon an die Nerven. Diese dann zum Rechtsfahren zu bewegen geht IMHO ohne sich bemerkbar zu machen oft nicht. Und wer ist dann schuld, natürlich der vermeintliche Drängler. Die Verfolgung von Linksfahrern findet so gut wie gar nicht statt, das Abstandmessen sehr wohl. Zudem sind die Strafen für die Schnarcher eine Lachnummer. - Z28-Fan - 24.12.2008 Bei allem Verständnis für die Aufregung über Linkströdler... zwischen Behinderung (linkströdeln) und Gefährdung (extrem dichtes Auffahren) unterscheide ich auf jeden Fall. - Quer geht mehr! - 24.12.2008 - xx.flash - 24.12.2008 ...was die "Linkströdler" angeht habe ich mich jahrelang im Außendienst tierisch aufgeregt. Irgendwann war dann mein "Punktebonus" aufgebraucht und ich stand mit 15 Freunden oben an der Skala an. Ich musste irgendwas ändern. Ein Kollege hatte das selbe Problem und ein Psychodoc sagte damals zu ihm - "wollen Sie wirklich zulassen, dass der vor Ihnen Fahrende Macht über sie gewinnt?" Diesen Satz finde ich klasse - NEIN - das lasse ich nicht zu! Heute denke ich mir meinen Teil, wünsche ihm in einem Funkloch einen Getriebeschaden bei strömendem Regen um 0:30 Uhr mitten auf der Autobahn und stelle mir vor wie er sich ohne Empfang und ohne Schirm und ohne Regenjacke zur Notrufsäule quält. Also - mir hilft das und wenn ich ihn dann irgendwann überholen kann, reicht es sogar oft noch für einen freundliches Winken in seine Richtung... ...was das einmalige "Lichthupen" angeht - ein Frage: Darf ich das auch aufteilen in Licht und Hupen Wozu aufregen - geht auch nicht schneller... Gruß, Thomas - Peter/Hamburg - 24.12.2008 ...das mit den 80km/h, was Wenzel geschrieben hatte, ist nicht ganz richtig...es sind nur 60km/h....das ganze nennt man Kolonnenverkehr. Hier mal der Gesetztesauszug: § 7 Abs. 2 StVO (Fahrzeugschlangen) Bilden sich auf allen Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen, darf rechts schneller als links gefahren werden. Eine Fahrzeugschlange erfordert mehr als zähflüssigen Verkehr und wohl mindestens fünf Fahrzeuge hintereinander, die infolge des geringen Tempos mit verminderten Sicherheitsabständen fahren. - § 7 Abs. 2 a StVO (Fahrzeugschlangen auf dem linken Fahrstreifen) Das vorsichtige "Vorbeitasten" an stehenden oder "dahinschleichenden" Fahrzeugkolonnen auf dem linken Fahrstreifen von Autobahnen wurde als Ausnahme vom Rechtsüberholverbot zunächst von der Rechtsprechung entwickelt und erst später in die StVO übernommen. Bilden sich langsam fahrende oder stehende Fahrzeugschlangen auf dem jeweils linken Fahrstreifen einer Fahrbahn mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung, darf sich nach § 7 Abs. 2a StVO rechts mit geringfügig höherer Geschwindigkeit vorbeigefahren werden. Bei dreistreifigen Richtungsfahrbahnen gilt die Ausnahmeregelung auch im Verhältnis mittleren zum äußerst linken Fahrstreifen. Weil jederzeit damit gerechnet werden muss, dass ein Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen überwechselt, muss beim Vorbeifahren mit äußerster Vorsicht gefahren werden. Ein Freibrief, jederzeit rechts "vorbeizuziehen", ist es in jedem Fall nicht. Denn zum einen dürfen nur Fahrzeugkolonnen überholt werden, die maximal 60 km/h fahren, zum anderen darf das überholende Fahrzeug selbst nur geringfügig, d.h. max. 20 km/h, schneller als die zu überholende Fahrzeugkolonne fahren. Zum anderen wird das "Kolonnenspringen" nicht von § 7 Abs. 2a StVO gedeckt. Wer also nach rechts ausschert, um nach Ausnutzen einer Fahrzeuglücke auf dem rechten Fahrstreifen auf die Überholspur zurückzukehren, überholt nicht erlaubt (BayObLG Az.: 1 Ob OWi 454/78). Obwohl nicht auf die Autobahnen beschränkt, hat diese Ausnahmeregelung dort die größte Bedeutung, da innerorts bei mehrspurigen Fahrbahnen in der Regel die freie Fahrstreifenwahl besteht und § 7 Abs. 3 einschlägig ist. also..... immer schön piano...... - RainerR - 24.12.2008 Auf alle Fälle müssen wir nächstes Jahr besser aufpassen, um nicht als "Drängler" abge- stempelt zu werden, "Raser"ind wir ja alle schon. Das Wort "fahren" ist den Medien ja schon ganz entfallen,denn auch wenn bei Tempo 50 ein Unfall passierte, der Fahrer war "gerast". Gruss RainerR - Porter - 24.12.2008 Zitat:Original von RainerR Exakt, achtet mal in Euren Käseblättern darauf. Die Meinungsmache, ob beabsichtigt oder aus Verantwortungslosigkeit, der Journalisten-Darsteller findet aber auch an anderen Stellen genauso statt. , ............... |