Geschwindigkeitsmessung m. Laser durch einen Beamten rechtsgültig? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Geschwindigkeitsmessung m. Laser durch einen Beamten rechtsgültig? (/showthread.php?tid=32140) |
- C53 - 10.04.2008 teste Ihn --- gib Ihm ein Mandat Gruß Heinz - BlueMan - 10.04.2008 Erst mal danke für euren Input! Bin schon wieder etwas schlauer geworden. Ich werde jetzt erst mal den Bußgeldbescheid abwarten und schaun ob der eine Angriffsfläche bietet. Lasertyp, Art der Messung u.ä. Gruß Christoph - sieme - 10.04.2008 Moin Christoph, mach Dir keinen Kopp! Ab 31km/h ausserorts zuviel kostet 75,- öre-3 Punkte, Ab 41km/h ausserorts zuviel kostet100,. öre-3 punkte,1 monat karte gelocht. Wenn Du aber in den letzten 12 Monaten schon einmal mit mehr als 25 km/h geblitzt worden bist ist die Karte für nen Monat gelocht. Wenn Du Du jetzt überhaupt einen Bescheid bekommst,dann musst Du Dich jetzt 12 Monate zügeln. Wenn es das erste mal seine sollte,daß Du Deine Karte verlieren solltest kannst Du durch die doppelte Zahlung des Bussgeldes um ein Fahrverbot rumkommen. Sollte jeder Anwalt wissen! Gruss Sven - Leonie - 10.04.2008 Zitat:Original von BlueMan Muss bei der Lasermessung nicht auch vor Beginn der "Schicht" ein schriftliches Protokoll vorliegen wegen dem seitlichen Abstand zur Fahrbahn und dem daraus resultierenden Winkel und der richtigen Höhe etc. etc. etc....??? Versuchen kannst du es ja mal... Gruss, Bernd - quentin - 11.04.2008 Klar. Es müssen die Ergebnisse der Testmessungen vorliegen, die zu Beginn und Ende der Mesungsreihe durchzuführen sind. Im Idelafall gab es weitere Fahrzeuge im Bereich von 50m hinter Dir. Das reichte bei mir aus, nach 10 Monaten wurde das verfahren eingestellt, "weil eine Ahndung nicht geboten erscheint". Der Beamte meinte unmittelbar nach der Messung, dass die anderen Fahrzeuge egal seien, er kenne die Zuordnungsproblematik, die würde in meinem Fall aber nicht vorliegen. Nun ja, hinter mir war ein LKW, allerdings laut Beamten deutlich weiter als 50 Meter entfernt. Ich habe dann den gesamten Bereich vermessen, Bilder gemacht, alles eingereicht mit dem Hinweis der deutlich größeren Stirnfläche des LKW, und das reichte der Stattsanwaltschaft Bielefeld dann aus. Ich hatte KEINE Rechtsschutzversicherung und musste auch nicht bei gericht vorstellig werden. Viel Glück... Björn. - Relic - 11.04.2008 Zitat:Original von sani wenn´s denn berechtigt ist. No problem! Hauptsache seine weitere Entwicklung nimmt nicht diesen Verlauf Gruß Ralph - Pauli - 11.04.2008 Zitat:Original von Relic ... viel mehr als heiße Luft kam allerdings nicht zum Thema von Edgar. Wie ist denn nun die rechtliche Lage, Herr Anwalt? Grüße vom Michael - JR - 11.04.2008 Wenn der Bußgeldbescheid kommt, zum guten Verkehrsanwalt gehen und gut ist es. BTW, warum soll Edgar hier übrigens kostenlose Rechtsberatung machen, um sich dann anschließend von einigen Deppen noch beschimpfen zu lassen? Gruß JR edit: Michael, Du bist ausdrücklich nicht gemeint! - quentin - 11.04.2008 Wenn ich das richtig einschätze, dann darf Edgar laut RDG hier keine Rechtsberatung erteilen. Tut er das doch dauerhaft, kann ihm das als Anwalt gesetzlich untersagt werden. Wenn ich Lackierer wäre, würde ich ja auch nicht kostenlos Fahrzeuge lackieren. Der Ton ist mir hier etwas harsch geworden. Normalerweise sollten alle hier angemeldeten doch die gleichen Interessen haben, aber teilweise geht das hier ab wie Kindergarten. Also Luft holen, alles gelassen betrachten, ist ja bald Wochenende... Grüße, Björn. - MarkusC5 - 11.04.2008 Zitat:Original von C53 Genau. Alles andere ist Spekulation. Von mir hat Edgar ein Mandat in ähnlicher Sache und bisher macht er seinen Job ziemlich gut. |