Corvetteforum Deutschland
rote blinker - Druckversion

+- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de)
+-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: C 4 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=5)
+--- Thema: rote blinker (/showthread.php?tid=29971)

Seiten: 1 2 3 4 5 6


- 454Big2 - 06.12.2007

...als...., Karl, ALS !!!


q.e.d. huahua


- King Karl - 06.12.2007

Na warte Ars... huahua


- King Karl - 06.12.2007

Zitat:Original von Maseratimerlin

Mensch Karl, Du warst wirklich schon mal orgineller Kopfschütteln

Originalität zählt hier nicht! Thema verfehlt! Und: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... huahua King


- Didi C4 - 06.12.2007

Habe die roten zwar eingetragen,die Orangen aber montiert.Finde ich persönlich schöner.

































Nein war nur ein Scherz Engel Engel Engel Engel Engel Engel

Gruss Yeeah! Yeeah! Yeeah! Yeeah!


- Stingray77 - 06.12.2007

Rot und eingetragen - allerdings auch an einer 77er mit "H"... (A propos: wird's da mal Probleme für die nach '91 mit "H" geben??? Feixen)

Zitat:Original von 454Big2
Bis Baujahr 91 ist es möglich rote FRAZ einzutragen.
Danach nicht mehr.
Weißt Du warum nicht, oder warum ausgerechnet '91?


- Frank the Judge - 06.12.2007

Die Gesetze geben als Baujahresgrenze für rote Blinker hinten das Zulassungsjahr 1970 an, nicht 1991.

Bis vor ein bis zwei Jahren wurden rote Blinker von vielen Prüfstellen toleriert (und auch eingetragen). Seit einem Rundschreiben von oberster Stelle mit offenen Androhungen an die Prüfer ist es damit vorbei.
Es gibt noch einige Prüfer, die bei der Hauptuntersuchung beide Augen zudrücken und trotz roter Blinker mit dem Vermerk "geringe Mängel" durchwinken, eingetragen in die Papiere wird das aber nicht mehr.


- maseratimerlin - 06.12.2007

So mußte ich es mit meiner 72er auch erfahren, toleriert aber nicht eingetragen.

Gruß Edgar

OT:

@FtJ

Hast Du mein Schreiben erhalten ?

Gruß Edgar


- Stingray77 - 06.12.2007

Heißt, daß ich beim TÜV (trotz eingetragen) jederzeit "Pech" haben könnte, wenn ich auf einen pingeligen Prüfer treffe, und der eine Umrüstung fordern könnte???
Unglaublich! Kopfschütteln Heulen
...Oder betrifft das den Baurat vor Erst-/Neu-Zulassung?

Bislang hatte ich aber auch nie Probleme - nicht damit und auch nicht meinen anderen "US-Spezifika"! Möge es so bleiben!


- Midnight-Cruiser - 06.12.2007

Nein, du hast Bestandsschutz. Die Vorschrift besagt, dass, wenn du heute einen PKW aus Amiland holst und dieser hat eine EZ nach 1970, dann muss grundsätzlich umgerüstet werden, rote Blinker werden nicht mehr eingetragen; bei einem PKW vor EZ 1970 geht das dann aber noch.


- Stingray77 - 06.12.2007

Puh! *aufatmen* Danke für die Info!

Allerdings macht es meine Jugendträume zunichte, ggfs. mal einen '70 1/2 - '72 TransAm meiner Vette zur Seite zu stellen... Zumindest dämpft er die! Ich habe nämlich nur selten wirklich schicke Umrüstungen gesehen... Kopfschütteln