geblitzt und 2. Fahrzeug auf dem Beweisfoto - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: geblitzt und 2. Fahrzeug auf dem Beweisfoto (/showthread.php?tid=23285) |
- maseratimerlin - 24.10.2006 Machen kann man immer etwas, dann aber angefangen von der Fahrereigenschaft und nicht erst an standartisierten Messverfahren. Anwälte für Verkehrsrecht sind auch nicht die Richtigen, die machen Unfallsachen und keine Straf - und Bußgeldsachen. Wenn Du wegen 15 € und, was wichtiger ist KEINE PUNKTE, ein Faß aufmachen willst - Fälle in denen ich Mandanten nach Hause schicke, obwohl ich davon lebe - dann nur mit RS und dann richtig, mit humanbiologischem Gutachten, Herrn Prof. Löhle hinsichtlcih Meßverfahren, geschickter Einlassung etc. Nur deine RS wird es Dir nicht danken und dich rausschmeißen bevor die richtige Owi kommt, bei der es um deinen Führerschein geht. Gruß vom Anwalt - Doc - 24.10.2006 Zitat:Fälle in denen ich Mandanten nach Hause schicke, obwohl ich davon lebe Klar bei dem Streitwert. Zitat:Anwälte für Verkehrsrecht sind auch nicht die Richtigen, die machen Unfallsachen und keine Straf - und Bußgeldsachen. Seit wann das denn? Zitat:humanbiologischem Gutachten, Herrn Prof. Löhle Was soll das denn sein? Humanbiologen sind Biologen, die in großen Teilen, das gleiche wie Mediziner studiert haben; aber es sind Biologen und keine Mediziner und was haben die mit Messverfahren zu tun. - Havanna - 24.10.2006 Hallo lieber Anwalt, natürlich "nur" 15,00€... Für mich nur die Frage, ich werde überholt, es blitzt, man hat nur ein Nummernschild und sagt, gut dann ist der eben Schuld!? Und da man es wagt nachzufragen, hallo, ist das denn so in Ordnung? wird aus der OWi mal schnell eine Straftat gemacht und damit gedroht, pass auf du dummer Bürger, das wird dich über 1000,00€ kosten. Toller Staat. Umkehrschluss zahl doch und du hast deine Ruhe..... Komische Rechtsauffassung.... Nur so meine Meinung. Gruss Didi - STRUPPI - 24.10.2006 @ Havanna: Das wird bei tausenden so gemacht. Schon mal ausgerechnet, was da an Geld zusammen kommt? Es wird von Widerspruchverzicht wegen Geringfühgigkeit ausgegangen, was die Meisten wohl auch machen. Die Kosten für Anwalt und Verfahren kann sich die Versicherung bei erfolgreicher Prozessführung, zurück holen. Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - Porter - 24.10.2006 Stell denen doch eine Gegenrechnung auf, über die Kosten der Belästigung. Außerdem eine Klage wegen Nötigung in Aussicht stellen. , ..... Anwälte...... - Hirschmann - 24.10.2006 Komisch, da wo es sich nicht finanziel lohnt, wird man nach Hause geschickt. Fast schon typisch. Würde so ein Verfahren einen Streitwert von 10000 Euro bedeuten, würde man sich "selbstverständlich" um einen kümmern, oder etwa nicht, Herr Anwalt?? Harald - Havanna - 24.10.2006 Hay Struppi, natürlich kann ich mir denken, wieviel Geld bei solch einer Vorgehensweise zusammen kommt. Dieser Staat hat es ja auch bitter nötig! Und nur noch einmal zum besseren Verständnis für alle, die denken ich mache daraus ein ballyhoo. Wäre ich allein auf dem Foto hätte ich längst gezahlt! Keine Debatte, Pech gehabt. Würde die Behörde sich durchringen und sagen, Einspruch zur Kenntnis genommen, aber aus diesem oder jenem Grund besagt die Messung sie waren es! Ich hätte gezahlt. Aber nein, man sagt, wir wissen es auch - ohne teures Gutachten!!! - nicht, aber zahl doch mal..... Gruss Didi - Stingray77 - 24.10.2006 Ich weiß auch nicht - ich wär' da auch unschlüssig: diese Pipifax-Summe zahlen, OBWOHL das Vertrauen in eine (einigermaßen) gerechte Rechtsordnung doch DEUTLICH erschüttert wäre? Ist schon ein Dreck... Wo ist Dir das denn passiert? (Damit ich um den Ort einen großen Bogen machen kann... ) - Havanna - 24.10.2006 Nachtrag: Einen herzlichen Dank an Alle die mich mit guten Ratschlägen, teils auch als PN, bis jetzt unterstützt haben. Weiter so, ich kann es gebrauchen! Didi - chevy - 24.10.2006 Ich dachte ,in Deutschland ist man so lange unschuldig bis die schuld bewiesen ist. Wenn ein zweites Fahrzeug auf der Überholspur fährt ,sollte man doch davon ausgehen das DER schneller war . komische Sichtweise,aber der staat hat eben immer recht. |