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C4-Kauf - mobile.de - Würde gerne nochmal eure Meinung einholen - Druckversion

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- Rolli - 12.05.2004

Ich rätsel noch immer an den Eintragungen rum ... hier mal meine Lückenhafte Entzifferung:

- Ziffer 4: Original US-FIN Links hinter Frontscheibe und zusätzlich vorne rechts am Rahmen eingeschlagen
- Ziffer 20+21: Auf Original LM-Felge nur Goodyear Eagle GS-C (<-- Typenbezeichnung des Reifens nehme ich an?)
- Mit dritter Bremsleuchte hinten
- Platz für hinteres Kennzeichen 320x150

so weit so gut, aber was bedeutet das nun folgende?

- MM
- IEW Nachgew. f. Vergl., Stand Licht, Sicherheitsgurte, Fahrtrichtungsanzeiger VUH, Schlussl., Kennzeichen-Beleuchtung, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer
- Ausnahme-Genehmigung erforderlich für WH-Kontr. Grün
- Verankerungspunkt der Sicherheitsgurte und Bremsanlage N. N. RREG GEPR.
- Fahrzeug ohne LWR
- WB-U. Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot

- Ausnahmegenehmigung d. LHST München vom 23.06.97 erteilt
- Dieser Eintrag ersetzt eine mitzuführende Ausnahmegenehmigung
- Ohne Auflagen

Die Stellen, mit denen ich nix anfangen kann, habe ich mal hervorgehoben. Kann mir da bitte mal jemand weiterhelfen?
Vielleicht hab ich da auch einfach was falsch entziffert, ich werde da nicht schlau draus haarsträubend

Wenn ich das richtig sehe, ist also kein Eintrag für die aktuellen Felgen vorhanden, oder?

Grübelnde Grüße,
Roland


- Faceman - 12.05.2004

LWR = Leuchtweitenregulierung
WB = Warnblinker (?)
VUH = Vorn und Hinten

das MM gehört zur vorhergehenden Zeile und bedeutet: Millimeter


- baba - 12.05.2004

VUH = vorne und hinten
WB-U = Warnblink- und


- McCornflakes - 12.05.2004

Zitat:Wenn ich das richtig sehe, ist also kein Eintrag für die aktuellen Felgen vorhanden, oder?

wenn das alles ist, dann kann ich auch nix erkennen. Die 92er hatte rundum 275er, die Kombination ist noch nicht einmal eine 93er oder 94er Kombi. Die 225er vorn sind schon etwas seltsam. Meinte vielleicht hat er sich geirrt (255er) ??

LWR = Leuchtweitenregelung


- Frank the Judge - 12.05.2004

Zitat:Original von Rolli


so weit so gut, aber was bedeutet das nun folgende?

- MM
- IEW IN ETWA WIRKUNGNachgew. f. Vergl., Stand Licht, Sicherheitsgurte, Fahrtrichtungsanzeiger
[B]N. N. RREG GEPR.
Hier wohl "Regierungspräsident/Ausnahmegenehmigung"
- Fahrzeug ohne LWR
- WB-U. Fahrtrichtungsanzeiger hinten rotWarnblinkanlage und Blinkleuchten hinten rot



- JR - 12.05.2004

Fahrzeug ohne LWR = Leuchtweitenregulierung

mit puzzlendem Gruß´

JR

edit: Sorry, man sollte doch vorher alle bereits geposteten Antworten sorgfältig lesen!


- Midnight-Cruiser - 13.05.2004

Nur so ein kleiner Hinweis am Rande: die Fabrikats- und Typbindung der Reifen ist nach EU-Recht nicht mehr zulässig. Du kannst also auch andere Reifen als die Eagle GS-C aufziehen.

Zitat:IEW Nachgew. f. Vergl., Stand Licht, Sicherheitsgurte, Fahrtrichtungsanzeiger VUH, Schlussl., Kennzeichen-Beleuchtung, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer

...bedeutet "in etwa Wirkung nachgewiesen für Verglasung, usw." - Damit wird ausgedrückt, daß ja Verglasung und Beleuchtung keine EU-Prüf-Nummern haben, aber genehmigt ist, dass die Farben der Beleuchtung zwar nicht exakt den EU-Vorschriften entsprechen, aber in etwa die gleiche Wirkung haben wie die EU-Beleuchtung - mit anderen Worten, das orange der Blinker entspricht nicht dem orange der Vorschrift, ist aber in etwa gleich. Ein Hoch auf das Behördendeutsch ! Feixen

Zitat:Ausnahme-Genehmigung erforderlich für WH-Kontr. Grün

Vermutlich heißt das n icht WH, sondern WB und bedeutet, daß für eine grüne Warnblinkkontrolle (nämlich die beiden Blinkerkontrollen rechts und links, die beim Einschalten der WB-Anlage gleichzeitig aufleuchten), eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Die ist deshalb erforderlich, weil ansonsten eine extra, separate Kontrolllampe in rot erforderlich wäre. Überprüf das mal bei einem deutschen Auto: da leuchten die beiden Blinkerkontrolllampen und zusätzlich eine rote Lampe beim Einschalten der Warnblinkanlage.


- LS1-Holger - 13.05.2004

@Roland,

bei mir steht im Schein, bezogen auf " Verankerungspunkt der Sicherheitsgurte und Bremsanlage N. N. RREG GEPR. " Sicherheitsgurte nicht Bauartgeprüft " In etwa - Wirkung nachgewiesen"

Gruß Holger


- King Karl - 13.05.2004

Die Vette sieht sehr schön aus.
Du solltest eventuell nicht so lange überlegen sondern einfach mal hinfahren, vorausgesetzt Du hast ernsthaft Interesse.
Wirklich gute Vetten sind selten. Preis scheint auch o.k. und bestimmt gibt es noch Spielraum. Also: gib Gas!

Gruss

Karl


- Rolli - 13.05.2004

Sooo, erstmal vielen Dank für die Hilfe mit den Briefeintragungen. OK!

Habe gestern abend den Flug für Montag gebucht und werde dann dort direkt vom Flughafen abgeholt.

Bisher haben sich erst 2 andere Interessenten gemeldet, einer davon hat aber wohl nichts mehr von sich hören lassen und der andere war ein gewisses Autohaus in Münster ...

Habe mir grade die Kaufberatung nochmal ausgedruckt und hoffe, dann vor Ort mental auch zu deren Nutzung in der Lage zu sein Feixen

Liebe Grüße,
Roland