Reifengröße und Höchstgeschwindigkeit bei Import C7 - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C7 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=166) +--- Thema: Reifengröße und Höchstgeschwindigkeit bei Import C7 (/showthread.php?tid=103115) |
RE: Reifengröße und Höchstgeschwindigkeit bei Import C7 - xlh59 - 04.12.2020 Mal abgesehen davon, dass ich diese Geschwindigkeitsregionen nicht kenne, ist ein Y-Reifen bei einem Top-Speed von 300km/h nicht zulässig. Die Formel lautet: Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit bei 290km/h Top Speed sind das 299,4km/h -- "Y" ist also zulässig. Bei 300km/h sind es 309,5km/h -- die 290km/h kommen also sicher nicht "von ungefähr" Keine Ahnung was für ein Speedindex bei Höchstgeschwindigkeiten über 300km/h verwendet werden müsste? RE: Reifengröße und Höchstgeschwindigkeit bei Import C7 - Chevyvette90 - 04.12.2020 Bei meiner C7 / US Import sind ebenfalls 300Km/h eingetragen RE: Reifengröße und Höchstgeschwindigkeit bei Import C7 - vantage - 04.12.2020 (04.12.2020, 13:13)xlh59 schrieb: ... ist ein Y-Reifen bei einem Top-Speed von 300km/h nicht zulässig. … Y-Reifen stehen bei mir in den Fahrzeugpapieren ab Fahrzeugauslieferung eingetragen (285/30 R19 94Y / 335/25 R20 99Y) ebenso eine Höchstgeschwindigkeit von 310 km/h. So viel zur Zulässigkeit ... RE: Reifengröße und Höchstgeschwindigkeit bei Import C7 - Dieter54 - 04.12.2020 Meine 2019er C7 Z06 (EU-Version) hat lt. der Deutschen Papiere eine Höchstgeschwindigkeit von 315 km/h. Die Zulassungspapiere schreiben auch für dieses Auto "Y-Reifen" vor. RE: Reifengröße und Höchstgeschwindigkeit bei Import C7 - xlh59 - 04.12.2020 Stellt siche die Frage, wer das Fahrzeug importiert und die Papiere erstellt hat. Generell ist eine Eintragung kein Nachweis der Zulässigkeit, ein Polizist könnte ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung das Fahrzeug (vermutlich) erstmal still legen. Es könnte eine Freigabe des Reifenherstellers vorliegen (dann ist aber auch der Hersteller und nicht nur die Reifengröße eingetragen), oder es wurde eine Umrechnung über die Traglast vorgenommen (was aber sicher auch irgendwo dokumentiert sein muss). Ich wollte da auch keine Diskussion lostreten sondern nur darauf hingewiesen haben, das es nach Logik des Speedindexes nicht zulässig ist ... evtl. gibt es ja spezielle Regelungen bei Y-Reifen (wie z.B. der ZR(Y), der über 300km/h zulässt). Wenn ein Fahrzeug eine allgemeine Typgenehmigung des Herstellers hat, sind alle Ausnahmen enthalten und die Daten sind so für jeden Beamten in einer Datenbank einsehbar (also kein Problem) -- bei der Typgenehmigung entfällt aber ohnehin die Möglichkeit was zu ändern, d.h. die Frage müsste nicht gestellt werden? Wenn es sich um eine Einzelzulassung handelt, müssen Ausnahmegenehmigungen wahlweise mitgeführt oder in der Zulassungsbescheinigung vermerkt werden. EIn TÜV Prüfer könnte ohne weitergehenden Dokumentation jedenfalls keinen Y-Reifen bei einer Spitzengeschwindikeit von 300km/h eintragen -- das alles vorausgesetzt, dass es nicht irgend eine super-duper-sonder-Verordnung zu Y-Reifen gibt. Bitte "back to topic" -- sorry V8lounge RE: Reifengröße und Höchstgeschwindigkeit bei Import C7 - StevesRay - 04.12.2020 Zur Aufklärung des Sachverhaltes https://rundumwissen.com/lexikon/geschwindigkeitsindex/ Gruß Stefan RE: Reifengröße und Höchstgeschwindigkeit bei Import C7 - StevesRay - 04.12.2020 Und hier auch noch eine Aufklärung zum Speed Limiter. https://www.youtube.com/watch?v=-_XJ1CMLzpg Gibt auch andere Videos dazu. Gruß Stefan RE: Reifengröße und Höchstgeschwindigkeit bei Import C7 - vantage - 05.12.2020 (04.12.2020, 14:09)xlh59 schrieb: Stellt siche die Frage, wer das Fahrzeug importiert und die Papiere erstellt hat. ... In meinem Fall : GM (beim offiziell lizenzierten, deutschen Händler erworben), das KBA - Erstausrüsterqualität MICHELIN PSS. Etwas anderes kann weder eine "allgemeine Verkehrskontrolle" noch der "TÜV" einfordern. Der sog. "Speedindex" ist seit Jahren überholt, 300 km/h Höchstgeschwindigkeit sind längst keine Grenze mehr. Wenn der Gesetzgeber dies aber nicht geregelt hat, kann er es auch nicht verlangen. Was man sich im einzelnen selbst montiert, ist eine andere Frage ... "ZR(Y)" steht jedenfalls auf keinem, mir bekannten Reifen. Die Bezeichnung "ZR" war bereits in den 70ger Jahren als Reifen zulässig über 240 km/h verbraucht. RE: Reifengröße und Höchstgeschwindigkeit bei Import C7 - mijosch - 05.12.2020 (04.12.2020, 13:13)xlh59 schrieb: Mal abgesehen davon, dass ich diese Geschwindigkeitsregionen nicht kenne, ist ein Y-Reifen bei einem Top-Speed von 300km/h nicht zulässig. Die Formel lautet: Habe gerade bei meiner EU-2009er nachgesehen. Es steht nur ein Y-Reifen in den Papieren bei Vmax=300. Auf dem Gummi selber steht aber Klammer Y, also über 300km/h drauf. Eine Anfrage bei GoodYear bezüglich der Originalerstausrüstung ergab eine Vmax von 316km/h für die Reifen. Somit dürfte die Diskussion nur von theoretischer Natur sein. Es sei denn, so ziemlich alle Papiere für EU-C6en sind falsch ausgestellt. RE: Reifengröße und Höchstgeschwindigkeit bei Import C7 - goec2468 - 06.12.2020 (04.12.2020, 12:13)Jackesvette schrieb: Sorry, da muss ich widersprechen. Meine ist auch ein US-Modell 11/13. Hat mit Sicherheit einen Speedlimiter. Hat nicht Geiger eine Aufhebung im Programm (gehabt?) ? |