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Das ist ja wohl das höchste von Kroymans München !!! bin echt sauer !!! - Druckversion

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- JR - 11.02.2007

Hi Till,

wenn da ein Window Valet drinsteckt, brauchst Du einen anderen Platz für die Kennzeichnung.

Gruß

JR


- Jochen - 11.02.2007

Oder so ein rotes Band wie bei einer Phantom:

Remove before flight !

Feixen


- Falko - 11.02.2007

komme da nicht ganz mit Grübeln

Wenn das PCM gesperrt war, konnten sie dann überhaupt die neue Software draufspielen?
Anders gefragt, was passiert wenn ich ein gesperrtes neu bespielen will?

Könnte ich auch theoretisch das alte Steuergerät mit angepasster Software wiederverwenden?


- badboy1306 - 11.02.2007

hi,nim das alte steuergerät mit zu till der ist ein fachmann, Yeeah!sofern du das wiederbekommst.gruss dirk Prost!


- Falko - 12.02.2007

Nach dem Gespräch mit dem Geschäftsführer stehen uns folgende Möglichkeiten zur Wahl:

1. Bezahlen

2. Nicht bezahlen. Dann bauen sie wieder alles aus, müssen dies dem KVR melden (Keine Rückrufaktion erfolgt) und werden den Fall der Rechtsabteilung übergeben.

Der 2. Punkt bedeutet natürlich wieder erheblichen Mehraufwand, da ich das Auto dann nochmal zu einem anderen Händler bringen muss und nicht weiß ob das Auto mit dem alten Steuergerät noch fährt. Was sie mit ihrer Rechtsabteilung erreichen wollen, ist mir noch nicht ganz klar.
Auto steht noch dort, um nochmal in Ruhe darüber nachzudenken. Denke aber das es, schon rein aus Prinzip, auf 2. hinausläuft.

Gruß Falko


- Camaro WS6 - 12.02.2007

mir ist immernoch nicht klar, wie das Steuergerät durch aufspielen einer Software zerschossen werden konnte? Das ist doch eine reine Programmierungssache.


- Porter - 12.02.2007

Vielleicht kennt sich die Rechtsabteilung ja besser mit der Technik aus ?
Ein Autohaus mit Rechtsabteilung - starke Sache Respekt







Kopfschütteln , ....


- CustosOnLinux - 12.02.2007

Empfehlung:

Punkt 1: Bezahlen aber mit schriftlichem Vorbehalt und selbst Anwalt aufsuchen.
Beide Steuergeräte mitnehmen (gehören ja dann dir) und untersuchen lassen.


- C53 - 12.02.2007

Hallo
auf die Sache würde ich mich nur mit einer Rechtsschutzversicherung einlassen.

Gruß Heinz


- 928GT - 12.02.2007

Ein Beweissicherungsverfahren stünde auf jeden Fall an und das Autohaus sollte man der Möglichkeit berauben, sich nachträglich noch an Teilen zu schaffen zu machen, um die Nachvollziehbarkeit der Geschehnisse zu gewährleisten.

Eine Rechtsschutzversicherung wäre sicherlich von Vorteil.

@ Falko: Sende Dir gleich mal 'ne pn.