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Abwrackprämie - Druckversion

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+--- Thema: Abwrackprämie (/showthread.php?tid=37694)

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RE: Abwrackprämie - Jochen - 12.03.2009

Zitat:Original von Maseratimerlin
Zitat:Edgar, wie kommst Du darauf das ich jeden Unternehmer über den gleichen Kamm schere?

deshalb...an Jürgen gerichtet

Zitat:Ich verstehe allerdings das man solche Gedanken kaum nachvollziehen kann wenn man selbst zu der angeprangerten Gruppe von Unternehmern gehört...

ich wüßte kaum wie man das falsch verstehen kann.

Im übrigen weiß ich, daß sich der Status auf dem Papier geändert hat.

Gruß Edgar

Klärung gerne via PN oder beim Treffen. Hat mit dieser Diskussion nichts mehr zu tun...


- Acapulco69 - 12.03.2009

Hi Leute,




also ich kann es verstehen wenn gegen den Staat gewettert wird. Das dumme daran ist nur , daß es
rein gar nix bringt und man schnell innerlich verbittern kann , wenn man sich damit stundenlang , tagelang , wochenlang oder noch länger damit beschäftigt.

Neid und Motzerei entsteht meistens durch ein Gefühl der Ungerechtigkeit. Man ist also irgendwie ungerecht behandelt worden , oder aber andere bekommen einen Vorteil den man selber nicht hat.

Ich hätte z.B eine alte Gurke , einen Jetta mit 720.000 km. Da ich aber ein Einzelunternehmen bin gilt die Abwrackprämie für mich nicht. Komisch , fürs Finanzamt ist es egal , die werfen alle meine Einnahmen und Ausgaben in einen Topf. Aber ich bin ja Umsatzsteuerabzugsberechtigt.
Fühle mich da trotzdem ungerecht behandelt , aber werde jetzt deswegen nicht daran verzweifeln, da
ja zum Glück nun die ersten Hersteller merken , daß da was schief läuft und die ersten Angebote für Gewerbetreibende raushauen ( bis jetzt Ford und Peugeot , andere werden sicher folgen ).


Aca


RE: Abwrackprämie - maseratimerlin - 12.03.2009

Zitat:Original von Jochen
Zitat:Original von Maseratimerlin
Zitat:Edgar, wie kommst Du darauf das ich jeden Unternehmer über den gleichen Kamm schere?

deshalb...an Jürgen gerichtet

Zitat:Ich verstehe allerdings das man solche Gedanken kaum nachvollziehen kann wenn man selbst zu der angeprangerten Gruppe von Unternehmern gehört...

ich wüßte kaum wie man das falsch verstehen kann.

Im übrigen weiß ich, daß sich der Status auf dem Papier geändert hat.

Gruß Edgar

Klärung gerne via PN oder beim Treffen. Hat mit dieser Diskussion nichts mehr zu tun...

Gerne Jochen, hinsichtlich des Status der Fluglotsen habe ich mich wodl geirrt und nehme das ausdrücklich
zurück. In der Sache bleibe ich hart. King

dennoch versöhnliche Grüße Edgar


- JR - 12.03.2009

Mal davon abgesehen, dass ich es amüsant finde, wie eine derartige Diskussion ganz schnell wieder in Richtung Klassenkampf driftet ("angeprangerte Gruppe von Unternehmern"). Diesen Schwachsinn kann man schon fast nicht mehr ertragen.

Ich wollte, es gäbe viel mehr Unternehmer, und zwar nicht nur in mittelständischen Betrieben sondern auch in Großkonzernen.

Der Entrepreneur zeichnet sich nämlich gegenüber dem Angestellten dadurch aus, dass er den Erfolg bzw. Mißerfolg seines Unternehmens direkt und zur Gänze im eigenen Geldbeutel spürt, was bei angestellten Vorständen zumindest im Falle des Misserfolgs praktisch nie der Fall ist.

Welcher "Unternehmer" hat denn zum Entstehen der Finanzkrise beigetragen?
Wie geht es denn den Privatbanken, die noch im Besitz von wirklichen Bankiers sind? Wie sieht deren Abwägen von Chancen und Risiken aus im Vergleich zu den internationalen Großbanken?

Und nochmal zum Thema "Marktaustritt Opel" - ich nenne das übrigens bewusst so, denn diese Frage hat mit dem sozialen Händedruck und dem ebensolchen Mäntelchen überhaupt nichts zu tun.

Auch eine funktionierende soziale Marktwirtschaft zeichnet sich dadurch aus, dass es sowohl beim Marktzutritt als auch beim Marktaustritt keine größeren Hemmnisse gibt. Das ist nämlich eine der wichtigsten Voraussetzungen dieses Wirtschaftssystems.

Die soziale Komponente kommt hinterher ins Spiel, wenn sich die Frage stellt, wie sich um die freigesetzten Mitarbeiter gekümmert wird und welche Maßnahmen getroffen werden, damit sie wieder einen neuen Job erhalten. Das ist aber eine komplett andere Baustelle.

Nebenbei bemerkt, eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Art, was welche Maßnahmen den Staat kosten und was billiger oder teurer wäre - wie das bereits mehrfach hier angesprochen wurde -, wäre beim Weitsprung nicht nur viel zu kurz gesprungen, sondern kann nur als klarer Fehlversuch eingeordnet werden.

Dass das Unternehmen - ich verfolge das ziemlich lange - mein Vater und ein Großteil der Verwandtschaft haben dort ein Leben lang gearbeitet - primär durch unternehmensindividuelle Fehler in die Bredouille gekommen ist - völlig egal, ob in Detroit oder Rüsselsheim begangen - ist unstrittig. Seit den achtziger Jahren ist der Marktanteil von Opel praktisch kontinuierlich am Sinken, das haben anscheinend viele vergessen.

Aufgrund der jetzigen finanziellen Schieflage von GM kommt die Problematik nur viel viel schneller auf den Tisch, als das in einigen Jahren sowieso der Fall gewesen wäre. Die Ursachen dafür sind aber immer noch die gleichen.

Und um wieder zurück zu den Unternehmern zu kommen. Es wäre in meinen Augen ein erneuter Schlag ins Gesicht sämtlicher Mittelständler, die sich ohne jede Hilfe von außen abstrampeln und um das Überleben ihrer Unternehmen kämpfen, wenn erneut Milliarden Steuergelder in ein komatöses Großunternehmen ohne realistische Überlebenschance gesteckt werden, das am Ende doch vom Markt verschwinden wird. Das "too big to fail" gilt hier einfach nicht, alle Aussagen zur nicht vorhandenen systemischen Relevanz eines Autoherstellers sind korrekt.

Die Hoffnung, dass es wider Erwarten doch noch zu einem guten Ende für Opel kommt, habe ich allerdings auch noch, allein schon aus Eigeninteresse aufgrund der örtlichen Nähe zum Unternehmen - allein mir fehlt der Glaube.

Gruß

JR


- Olly - 12.03.2009

Vielen Dank, Jürgen.

So kommt, zumindest für mich der absolut keine Volkswirtschaftliche Ausbildung hat, doch sehr viel Licht in die Sache.
Für mich ist es umso schwerer da ich doppelt in "der Sache" betroffen bin und sowohl die eine als auch die andere Seite verstehe bzw. verstehen muß.

Danke für die aufklärenden Worte und Gruß

Olly


- sieme - 12.03.2009

Moin, Hallo-gruen

endlich wieder online-sch... Tele-fonleitung. Zum K....n


Interessant hier zu lesen......
gute und schlechte Beiträge! Yeeah!

Ändert das was ? Motzen


Oder greift hier jemand aktiv in der
Politik ein? Frage


Unsere Meinung zählt eh nicht. Zum K....n

Popcorn Popcorn Popcorn



Gruss Sven bow Tie


- Quer geht mehr! - 13.03.2009

Zitat:Original von Jochen
Zitat:Ach ja: Bei Autoscout 24 findet man unter € 2.500,- noch ganze 60 Autos, die eine grüne Plakette bekommen und somit noch ein paar Jahre bundesweit zu benutzen wären...

Roland, Wie kommst Du auf die Zahl von 60?

Ich habe eben mal schnell exemplarisch einen BMW, Benziner ab 1993 in autoscout gesucht. Diese Fahrzeuge haben Euro1 Norm und die grüne Plakette. (Mein BMW war ein 94er Benziner mit der grünen Plakette!) Alleine bei diesem Typ hatte ich mehrere hundert Treffer. Bei Opel, VW, und allen anderen KFZ Herstellern wird die Zahl ähnlich hoch liegen...Woher also die 60?



ummmph, Jochen Du hast Recht!!!!

Aus einer vorangegangen Suche hatte ich noch die ausweisbare Mehrwertsteuer aktiviert und einen 200km Umkreis vorgegeben...so in etwa:

https://www.autoscout24.de/List.aspx?vis=1&priceto=2500&ensticker=4&cy=D&page=1&zipr=200&maxresults=500&results=20&ustate=N&ustate=U&vatDed=True&zip=34117&um=True&sort=price&zipc=D

Die ausweisbare Mehrwertsteuer ist in dieser Fahrzeugklasse wohl eher die Ausnahme...

Ich gelobe Besserung bei der Recherche Bloss-weg-hier

Viele Grüße

Robert


- Jochen - 13.03.2009

Prost!

Basst scho. Hab mich nur über die 60 gewundert... kam mir doch sehr wenig vor. Zwinkern

Sicher verschwinden wegen der Prämie eine Menge Fahrzeuge im unteren Preissegment vom Markt. Wenn ich die Sitauation aber richtig einschätze sind das Fahrzeuge die Mann (Frau) nicht unbedingt kaufen möchte. Bis auf wenige Ausnahmen (so der Schrotter wo ich meinen BMW begraben hab) kommen da Fahrzeuge an, die auf öffentlichen Straßen eigentlich schon lange nichts mehr zu suchen hatten...

Viele Grüße,

Jochen


- Jochen - 17.03.2009

Ein paar Neuerungen zur Umweltprämie. Hier alle Infos:

Umweltprämie

Das Bundeskabinett hat am 27.01.2009 die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen beschlossen. Ab sofort können deshalb beim BAFA die Anträge auf Gewährung der Umweltprämie in Höhe von 2500 Euro gestellt werden. Die Richtlinie steht auf der Internetseite des BAFA (http://www.bafa.de) zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der Antragstellung sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Punkte zu beachten:
Neues Verfahren – erst ab dem 30.März!

Am 30. März 2009 wird ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit einem vom BAFA erst noch zu konzipierenden Antragsformular allein mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Auf diese Weise können sich Antragsteller einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren. Es bleibt aber dabei, dass die Prämie erst dann ausgezahlt werden wird, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.
Antragstellung bis zum Inkrafttreten des Neuen Verfahrens

Bitte beachten Sie: Aufgrund der notwendigen technischen Anpassungen kann das neue Verfahren erst zum 30. März 2009 in Kraft treten. Für die Antragsteller heißt das: Bis einschließlich zum 29.03.2009 müssen die Anforderungen den alten Anträgen entsprechen, d. h. die Antragstellung kann erst nach Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen. „Reservierungsanträge“ nach dem neuen Verfahren sind also bis dahin nicht möglich: Vorher für das neue Verfahren gestellte Anträge können nicht bearbeitet werden, sondern werden an den Antragsteller zurückgeschickt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird rechtzeitig auf seiner Internetseite über Einzelheiten des neuen Verfahrens informieren.
Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen sein. Dies muss sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ergeben. Auf ihn muss auch das von ihm neu erworbene Fahrzeug zugelassen sein (Personenidentität). Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden.
Antragsformular

Der Antrag ist ausschließlich unter Verwendung des offiziellen Antragsvordrucks zu stellen. Dieser Antragsvordruck kann von der Internetseite des BAFA http://www.bafa.de heruntergeladen werden.
Einreichung der Antragsunterlagen beim BAFA

Der Antrag ist im Original mit den vorgeschriebenen Nachweisen ausschließlich an die auf dem Antragsvordruck angegebene Anschrift zu senden. Der Antrag kann auch durch einen Händler eingereicht werden. Der Antrag muss allerdings in jedem Fall auf den Antragsberechtigten ausgestellt und von diesem unterschrieben sein. Eine Bescheidung erfolgt nur gegenüber dem Antragsberechtigten. Die Antragstellung mit Fax oder E-Mail ist ausgeschlossen.
Vollständigkeit des Antrags

Der Antrag kann nur zusammen mit allen vorgeschriebenen Nachweisen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den vorgesehenen Unterschriften versehen werden. Nur vollständige Anträge können bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden. Unvollständige Anträge können an den Antragsteller/die Antragstellerin zur Vervollständigung zurückgeschickt werden.
Nachweise

Dem Antrag sind unbedingt die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen:

* Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
* Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
* Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
* Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
* Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

Nur Anträge mit diesen Unterlagen sind vollständig und können bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden.
Auszahlung

Eine Auszahlung der bewilligten Zuwendung kann erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) beziehungsweise nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts erfolgen. Dies wird voraussichtlich nicht vor März 2009 der Fall sein. Die vorgesehenen Finanzmittel für die Verteilung der Zuwendungen betragen insgesamt 1,5 Milliarden Euro und stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel und erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge (Windhundverfahren) im BAFA. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.
Altfahrzeug

Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln. Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung des Fahrzeugs an den anerkannten Demontagebetrieb aufgeführte Datum. Eine Liste der anerkannten Demontagebetriebe finden Sie auf der Internetseite der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge). In dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Antragsformular muss durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs durch Unterschrift und Stempel bestätigt sein, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird. Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein. Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein. Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden.
Neufahrzeug

Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln, der hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllt. Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen. Ein solches Fahrzeug darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.
Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 421
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 030 346 465 470

Zur Kontaktaufnahme mit E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menü Kontakt.


- RainerR - 17.03.2009

Ein Absacken des Neuwagenverkaufs nach Auslaufen der Abwrackprämie um ca.40% habe ich mir
keineswegs "locker aus der Hüfte geholt" wie jemand vermutete. Das erwarten Vertragshändler die
ich kenne, und mit denen ich über dieses Thema sprach! Also wartet es doch einfach ab,bald wissen
wir mehr,

Gruss RainerR