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Der Ämterwahnsinn - Druckversion

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- Hermann - 24.08.2010

Außerdem ist dort nur vom hinteren Kennzeichen die Rede. Narr


- RainerR - 24.08.2010

Und der Gutachter nützt auch nichts, wenn die Zulassungsstelle nicht will, wir drehn uns im Kreis,

Gruss RainerR


- nicnac8 - 24.08.2010

Yes,

genauso war das auch bei mir, die Damen und Herren der Zulassungsstelle hat das Gutachten null interessiert. Auch das Präsidium konnte nixxx bewirken. Tatsache ist, wennse nicht wollen, dann hast du einfach Pech gehabt.

So muss ich leider vorn + hinten mit kleinen ungestempelten Schildern fahren, hatte aber bisher Glück und es hat niemanden gestört.

Das Problem mit den kleinen Schidern beim Schildermacher habt ihr nicht, wenn ihr:

1. telefonisch oder online auf der Zulassungsstelle eine Nummer Reservieren lasst

2. beim online Schilderhändler 2 Sätze Schilder bestellt, einen kleinen zum Fahren und einen großen zum Stempeln

3. die kleinen Schilder montiert, damit zum Zulassen fahrt, die Großen stempeln lasst und anschließend im Staufach verschwinden lasst.

Grüße

Martin


- JR - 24.08.2010

Hallo Martin,

das ist formal nicht ganz korrekt und kann aus einem anderen Grund Ärger geben.

Zur Zulassungsstelle darf man mit ungestempelten Kennzeichen nur fahren, wenn diese Kennzeichen schon mal genau diesem Fahrzeug zugeteilt waren.

Ab dann bin ich bei Dir!

Gruß

JR