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sehr lange stillgelegt - Druckversion

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sehr lange stillgelegt - mike1967 - 11.07.2017

hallo beisammen
ich restauriere gerade meine C3 :C3spin:
und jetzt habe ich ne frage, vieleicht weiss das ja jemand genau.
laut dem Fahrzeugbrief ist sie seit 1993 stillgelegt, sprich sie war seit 24 Jahren nicht mehr angemeldet.
einige bekannte von mir sagen verschiedene sachen wie z.B. das man den grossen TÜV fahren muss (was ist denn ein grosser TÜV Grübeln ich kenne nur den normalen)
andere sagen das ganz normal TÜV gemacht werden muss.

und gibt es da überhaupt Probleme wenn die so lange nicht angemeldet war?

danke schon mal für euere Hilfe


- Oeli - 11.07.2017

Schau mal in den §14 der FZV
Zitat:https://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#14
§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung

(6) Soll ein nach den Absätzen 1 bis 3 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Eine Wiederzulassung kann abgelehnt werden, wenn die vorgelegte Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit einem Aufdruck „Verwertungsnachweis lag vor“ versehen ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich durch Abschneiden der unteren linken Ecke entwertet wurde. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 3 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.



- mike1967 - 11.07.2017

ok
na abgeschnitten ist da nix am Fahrzeugbrief.
danke für den link
hab jetzt gelesen das wenn das fahrzeug länger als 7 jahre abgemeldet ist.
Falls die Frist überschritten wurde, müssen Sie vor der Wiederzulassung vom TÜV eine so genannte „Vollabnahme“ durchführen lassen (§ 23 StVZO)

danke nochmal


- Roma - 11.07.2017

Mach doch gleich die H-Zulassung mit, falls die noch nicht gemacht ist


- mike1967 - 11.07.2017

ja klar danke
des hatte ich sowieso vor


- Oeli - 11.07.2017

Zitat:Original von mike1967
hab jetzt gelesen das wenn das fahrzeug länger als 7 jahre abgemeldet ist.

Hi Noname,

das habe ich auch gelesen.
Entscheidend ist, was im Gesetzestext oder entsprechenden Verordnungen festgehalten ist, nicht was irgendwo im Netz steht.
Wenn ich mich recht entsinne, war es früher mal Bestandteil der STVZO, wurde dort aber gestrichen und in der FZV neu festgelegt. Daher rührt wohl auch diese Frist, die so nicht mehr gilt, bin mir aber nicht ganz sicher.


- mike1967 - 11.07.2017

habe das aber nicht irgendwo im netz gelesen sondern https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/wiederzulassung-eines-fahrzeugs
gruss Mike


- perlen - 11.07.2017

Hallo,

würde nicht ein einfacher Anruf bei der Zulassungsstelle die Frage eindeutig klären???

Grüße

Udo


- Oeli - 11.07.2017

Hi Mike,

schau mal ganz rechts oben auf der Seite.
Und wenn ich es richtig erkenne, war das letzte Update 2012
Zitat:Changed: 2012-03-01T20:07:15+01:00
https://whois.domaintools.com/strassenverkehrsamt.de

@Udo
Da bin ich mir bei unserer Zulassungsstelle nicht ganz sicher Großes Grinsen, aber ein Versuch wäre es wert.
Hab heute erst wieder eine Geschichte von einem guten Freund gehört, der wollte seinen Charger zulassen. Das schüttelt den Hund samt Hütte. :kreuz:


- perlen - 11.07.2017

Zitat:@Udo Da bin ich mir bei unserer Zulassungsstelle nicht ganz sicher

Das ist gut möglich, jedoch führt der Weg zwangsweise sowieso dorthin, egal ob mit viel oder wenig Informationen vorher.
Ich würde erst mal anhören wie die sich die Lösung des Falls vorstellen.

Grüße

Udo