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Oldtimer / H-Kennzeichen - Druckversion

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Oldtimer / H-Kennzeichen - Günni - 09.02.2004

Hallo Corvette-Gemeinde,

meine '74 Corvette ist dieses Jahr OLDTIMER - juhuuuuuuu.......... Jumping - d.h. ich kann eine Menge Steuern sparen wenn ich das Fahrzeug als Oldtimer anmelde.
Nun meine Frage, was muß ich dazu tun, wo muß ich das anmelden, muß ich vorher zum TÜV oder zur DEKRA damit die sich das Fahrzeug anschauen.... wer hat so was schon mal gemacht und kann mir behilflich sein. Geist

Günni


- Mikey - 09.02.2004

Also.....da Du im Prinzip im Verfahren ähnlich einer Vollabnahmen (aber nach §21c) läufst, erstmal die Frage, wann Du regulär zum TÜV müßtest ?? Dekra darf das nicht ....das muß vom TÜV gemacht werden.

Hier findest DU auch mit der "Suchen" Funktion etwas...z.B.:

https://www.corvetteforum.de/thread.php?threadid=6242&sid=&hilight=%A721&hilightuser=0

Original sollte das Auto also weitestgehend sein....zumindest mal vom Erscheinungsbild her. Überbreite Reifen, wilde Lenkräder oä....geben meist Anlaß zur Sorge...


- Frank the Judge - 09.02.2004

Magst Du mal die Suchfunktion benutzen?
Das Thema wurde mehrmals ausgiebig besprochen.

Grüße


- JR - 09.02.2004

Hallo Günni,

probiers doch erstmal mit der Suchfunktion, das ist ja kein ganz neues Thema hier im Forum.

Gruß

JR

edit: Frank hatte schneller gezogen!


- Tripower - 09.02.2004

Zitat:Also.....da Du im Prinzip im Verfahren ähnlich einer Vollabnahmen (aber nach §21c) läufst, erstmal die Frage, wann Du regulär zum TÜV müßtest ?? Dekra darf das nicht ....das muß vom TÜV gemacht werden.


Um es mal etwas genauer zu sagen:

Du beantragst beim TÜV eine Untersuchung nach § 21c StVZO. Diese entspricht im wesentlichen einer normalen Hauptuntersuchung (HU) und hat insoweit nichts mit einer "Vollabnahme" (wie z.B. bei Neuzulassung) zu tun. Zusätzlich zum normalem Prüfprogramm wird bei der "H-Abnahme" nach § 21c noch der Originalzustand des Fahrzeugs geprüft.

Hierüber wird viel diskutiert; - Fakt ist jedoch, daß das Fahrzeug ein "zeitgenösschisches Erscheinungsbild" haben muß. Konkret bedeutet dies einen weitestgehenden Originalzustand oder An- und Umbauten, die dieser Zeit entsprechen. Jegliche Art von "Custom" - soweit sie nicht aus der damaligen Zeit stammt oder dieser entspricht - stehen i.d.R. einer "H-Zulassung" entgegen. Das geht von Felgen über Lenkrad, Verbreiterungen, Spoiler, Ventil- und Luftfilterdeckel, Auspuff, bis zum Fahrwerk und Motor

Jenachdem wie "fit" oder kompetent Dein Prüfer ist, können die Hürden da recht hoch liegen und schon Abweichungen in der Motorisierung das "Aus" für das H-Kennzeichen bedeuten. Zugeständnisse werden allenfalls an die Sicherheit (Bremsen, Lenkung) gemacht, aber da gibt es bei der '74er Vette nichts zu modifizieren.

Die Abnahme nach §21c StVZO macht in den alten Bundesländern ausschließlich der TÜV, im Osten die DEKRA.

Erkundige Dich vorher bei der Zulassung, welches Datum für sie ausschlaggebend ist. Grundsätzlich gilt, daß das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein muß, wobei das Datum der ersten Zulassung in Deutschland ausschlaggebend ist. Bei Importfahrzeugen stellen viele Zulassungsstellen auf die Jahresmitte, d.h. den 01.07. ab.

Herzliche Grüße
Tripower


- Günni - 10.02.2004

Hallo Tripower,... was issn ein Originalitätswächter ???

Günni


- Red Dragon - 10.02.2004

Zitat:Hallo Tripower,... was issn ein Originalitätswächter ???


Hallo Günni,

unter anderem der, den du gerade gefragt hast! Feixen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Gruß Großes Grinsen
Wilfried


- Tripower - 10.02.2004

Zitat:was issn ein Originalitätswächter ???


Feixen Feixen Feixen


Ich habe ein ausgeprägtes Faible für alte Autos, die sich im absoluten Originalzustand befinden. Für meinen Geschmack bringen sie in diesem Zustand am meisten von dem Zeitgeist vergangener Epochen in unsere moderne Zeit rüber. Insofern kann ich optischen oder technischen Veränderungen (Stichwort "Customizing") nicht viel abgewinnen - jedenfalls nicht, insoweit darunter der zeitgenössische Charakter des Autos leidet.

Tatsächlich mache ich mir einen besonderen Spaß daraus, der sprichwörtlich letzten Schraube nachzujagen, die zum perfekten Originalzustand noch fehlt ... haarsträubend . Ein zeitgenössisches Radio in einem alten Auto ist für mich beispielsweise ein "Muß", ein modernes Gerät sehe ich für mich als absoluten Stilbruch haarsträubend

Vor diesem Hintergrund bin ich hier im Forum als "Originalitätsfanatiker" bekannt und berüchtigt Feixen - bin aber in Wirklichkeit gar nicht so schlimm Engel

Jeder nach seiner Facon - aber für mich so original wie möglich, das ist meine Devise!

Mit originalen Grüßen

Tripower


- Petro77 - 10.02.2004

Hallo Günni,

auf meiner Club-Website findest Du u.A. den kompletten Anforderungskatalog des TÜV zur Erteilung des H-Kennzeichens.

Hier der Link: https://www.streetrunners.de dann dort auf den Button "H-Kennzeichen" klicken und Du bist nach dem Studium "schlauer".

.....und ich habe nichts dagegen, wenn Du während des Besuchs auch mal in unser kleines, neues Forum schaust Zwinkern

Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben

Petro 77


- Noplan - 10.02.2004

Hallo,

ich hab mich auch schon mit dem Dokument beschäftigt. Auf den ersten Blick zwar hilfreich, doch trotzdem m.E. widersprüchlich. Hier ein Bsp.:
- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren .... nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID
· Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
Einerseits kein 350 CID, andereseits älter als 30 Jahre, d.h. ein 350 CID Bj. 70 wäre doch ok.
Ich kann mir das nur so erklären, dass das Dokument vor dem Jahr 2000 erstellt wurde.
Schlussendlich denke ich, dass vieles vom Prüfer abhängt.

Noplan