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US vs.EU ... - Druckversion

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US vs.EU ... - Pauli - 24.07.2012

.... worauf muss ich achten beim Kauf einer in Deutschland bereits zugelassenen US C6 (Coupe)?

Ich weiß, dass darüber schon viel geschrieben wurde und habe auch bereits die Suchfunktion bemüht. Bin wohl aber zu "ungeschickt". Entweder ich bekomme 525 Treffer die ich mir alle ansehen müsste, um zu sehen ob das was zum Thema steht, weil die Überschrift nichts hergibt oder ich bekomme Fehlermeldungen.

Daher versuche ich jetzt auf diesem Wege die gesuchte Info zu erhalten, in der Hoffnung nicht zu sehr zu nerven da schon zum 100.ten Mal gefragt huldigen.

Grüße vom
Michael


RE: US vs.EU ... - SmartyMarty - 24.07.2012

1. Darauf achten, dass die Option Z51 enthalten ist
2. Darauf achten, dass sie professionell umgerüstet wurde und kein Pfusch in der Elektrik ist
3. Nur aus Vertrauenswürdiger Quelle kaufen und Zustand und Unfallfreiheit genau prüfen
4. Carfax Abfrage vor Kauf machen, dazu die FIN beim Verkäufer erfragen

Kein Anspruch auf Vollständigkeit


- JuergenD - 24.07.2012

Mich würde nochmal das Thema mit den Xenon-Scheinwerfern und der Scheinwerferwaschanlage interessieren.

Es gibt viele US-Modelle die hier oder auch in Österreich zugelassen sind und als Gebrauchtfahrzeuge angeboten werden. Nur die Scheinwerferreinigungsanlage haben die i.d.R. nicht (kann man ja schön auf den Fotos von vorne sehen), soll ja bei XENON hier bei uns vorgeschrieben sein.

Kann ich deshalb Ärger beim TÜV, Polizeikontrollen oder bei anderen Gelegenheiten bekommen, wenn ich vielleicht was ganz anderes, Z.B. Bremse oder Überrollkäfig eintragen lassen will?


- Hussel - 24.07.2012

Zitat:Original von JuergenD
Mich würde nochmal das Thema mit den Xenon-Scheinwerfern und der Scheinwerferwaschanlage interessieren.

Es gibt viele US-Modelle die hier oder auch in Österreich zugelassen sind und als Gebrauchtfahrzeuge angeboten werden. Nur die Scheinwerferreinigungsanlage haben die i.d.R. nicht (kann man ja schön auf den Fotos von vorne sehen), soll ja bei XENON hier bei uns vorgeschrieben sein.

Kann ich deshalb Ärger beim TÜV, Polizeikontrollen oder bei anderen Gelegenheiten bekommen, wenn ich vielleicht was ganz anderes, Z.B. Bremse oder Überrollkäfig eintragen lassen will?


Meine C 6 als US-Modell hat auch keine SWA (Scheinwerferwaschanlage) - trotz Xenon-Licht.
Beim (Privat-)Kauf wurde auch ich stutzig - habe aber dazu gelernt. Denn in den Papieren ist
diese Kombination ausdrücklich eingetragen.

Auch für meinen Kumpel, der als "HU-Ing." tätig ist, war dieser Sachverhalt neu. Bei der
aktuellen HU in diesem Monat gab es kein Problem.

DER Hubert.


- starbiker - 24.07.2012

Zitat:3. Nur aus Vertrauenswürdiger Quelle kaufen und Zustand und Unfallfreiheit genau prüfen

Nun, das ist ein schwieriges Unterfangen, wem will man beim Kauf vertrauen? Da würden mir nur ganz Wenige einfallen, kann man also m.M. vernachlässigen. Unfallfreiheit? Wenn der Schaden korrekt und professionell repariert wurde, ist da kaum was dagegen zusagen. Wichtig bei einem Vorschaden ist, dass man das Auto von einem Spezialisten untersuchen lässt (wenn man nicht sowieso bei Molle&Co kauft).


- ChrisG - 24.07.2012

Carfax kannste vergessen denn bei carfax wird viel geschummelt und Carfax ist nur so schlau wie die Daten die da eingetragen werden...


- starbiker - 24.07.2012

Zitat:Original von ChrisG
Carfax kannste vergessen denn bei carfax wird viel geschummelt und Carfax ist nur so schlau wie die Daten die da eingetragen werden...

Kannst Du die Aussage qualifizieren? In dem Carfax der C6, die ich gekauft hatte, war alles korrekt eingetragen...


- JuergenD - 25.07.2012

Zitat:Meine C 6 als US-Modell hat auch keine SWA (Scheinwerferwaschanlage) - trotz Xenon-Licht.Denn in den Papieren ist diese Kombination ausdrücklich eingetragen.

Das heißt bei Dir steht explizit in den Papieren drin, daß Du Xenonlicht ohne Scheinwerferwaschanlage hast.

Und das ist wirklich zulässig?

Ich fänd's ja o.k., aber wieso wird dann hier und woanders auch immer behauptet man müßte eine Scheinwerferwaschanlage bei Xenonscheinwerfern haben? Hilfe!!


- Frank the Judge - 25.07.2012

Das mit der Waschanlage ist wirklich Pflicht.

Aber das kann vernachlässigt werden, wenn ein TÜVler eintrug, es wäre nicht nötig. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Diese Anlage macht Sinn, weil Verschmutzungen auf der vorderen Scheibe durch Lichtdiffusion blenden kann. Das tritt aber nur ein, wenn das Auto schwer beladen wird. Bei einer Corvette eher selten der Fall. Einem Pick Up oder einem SUV wird das eher nicht eingetragen.


- Corvalex - 25.07.2012

Sowohl SWA als auch die aut.Scheinwerferverstellung sind in D bei Xenon Pflicht, es gibt aber bei Sportwagen für beides Ausnahmeregelungen, weil davon auszugehen ist , dass die härtere Federung den Gegenverkehr nicht blendend in Gefahr bringt. Hängt sehr stark vom Prüfer ab, aktuelle Handhabungen sind mir nicht bekannt. (Beim 911er ist´s einfacher zu bekommen, weil der vorne beladen wird).