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Zulassung mit Vorführen - Druckversion

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Zulassung mit Vorführen - AndyYpsilon - 21.02.2007

Hallo,

ich hatte letztens einen Käufer von nem Auto von mir der mir sagte dass bei seiner Zulassungsstelle ein Auto bei einer normalen Zulassung immer vorgeführt werden muss und dann Fgst.Nr und Reifengrösse usw. kontrolliert wird.
Von meiner Zulassungsstelle MYK kenne ich das nicht. Nur bei Export und das ist glaube ich überall gleich.
Müsst ihr eure Autos auch vorführen wenn ihr sie anmeldet und wie läuft das Ganze dann überhaupt ab? Sind ja schließlich abgemeldet und wie kommen die dann zur Zulassungsstelle oder muss man jedesmal zweimal dahin?

M.f.G.
Andy


- Doc - 21.02.2007

ad. 1 Ja, manche Zulassungsstellen wollen das so.

ad 2. Auf dem direkten Weg zur Zulassungstelle mit Deckungskarte darf das Fahrzeug auch ohne Zulassung gefahren werden, es muß allerdings mit den letzten gültigen Kennzeichen versehen werden.


- C53 - 21.02.2007

Hallo

@ Auf dem direkten Weg zur Zulassungstelle mit Deckungskarte darf das Fahrzeug auch ohne Zulassung gefahren werden

ohne Weiteres ???

Bist Du da sicher ?

Heinz


- Jochen - 21.02.2007

Hatte ich auch einmal. Bei der ersten Anmeldung in meinem Zulassungsbezirk Freising. Ich benötigte ein kurzes Kennzeichen, welches in den Papieren auch eingetragen war. Der Sachbearbeiter wollte sich die Sache aber zuerst ansehen bevor er in die untere Schublade mit den kurzen Nummern greift...

Hatte natürlich nicht den vorderen Einsatz drinn, und hinten ist das US Heck ja eh für eine kurze Nummer prädestiniert... bekam dann FS-J 1 OK!

Mehr wurde damals aber nicht begutachtet... und seitdem gab es auch keine Probleme mehr. weder in FS noch in München, noch in Landshut...

Grüße,

Jochen


- Rüddy - 21.02.2007

Handhabt die Zul.stelle hier bei besonderen Sachen auch so.

Für die Zulassung der C5 war eine Vorführung erforderlich, da ich auf ein kleines
Schild bestanden habe. (was zwar eingetragen ist, aber nicht juckt.)

Fahrt nur mit Doppelkarte ging nicht, da die alten Kennzeichen nicht dabei waren.
Also mußte eine rote Nummer her.

btw: In den 80er waren die vom Amt so freundlich und gingen sogar im Frühjahr
mit ans Auto, um den Stempel ins Kennzeichen reinzudrücken.
Leider hatte ich bei meinem alten BMW glatte Schluffen drauf, woraufhin der
Fatzke vom Amt mir die Stempel verweigerte - erst mußten neue Reifen drauf.
Wie ich allerdings zum Reifenhändler ohne Zulassung kommen sollte, konnte er mir auch nicht sagen. Feixen


zu gelassene Grüße
Rüddy


Auf dem direkten Weg zur Zulassungstelle mit Deckungskarte darf das Fahrzeug auch ohne Zulassung gef - ZEH5didditz - 21.02.2007

Yeeah!Jau Heinz, bei uns in HF ist das jedenfalls so. Ich war auch nicht sicher und habe vorher beim Strassenverkehrsamt angerufen, wo mir bestätigt wurde, dass mit einer gültigen Doppelkarte zur Zulassug gefahren werden darf. Möglicherweise ist das aber überall unterschiedlich.
Gruß Dieter animierte C4
P.S. Vorführen mußte ich sie aber nicht.


- C53 - 21.02.2007

Hallo Rüddy!

@ was zwar eingetragen ist, aber nicht juckt

was eingetragen ist juckt auch !
Das ist schon verbindlich.

Heinz


- Doc - 21.02.2007

Nö. In Sachen Kennzeichen haben die Zulassungstellen allein das final zu befinden, sie können aber müssen sich nicht an eingetragene Größen halten.


- whocares - 21.02.2007

Zitat:Original von C53
Hallo

@ Auf dem direkten Weg zur Zulassungstelle mit Deckungskarte darf das Fahrzeug auch ohne Zulassung gefahren werden

ohne Weiteres ???

Bist Du da sicher ?

Heinz

'n Abend!

So kenne ich das auch. In HN wurde mir - sowohl beim Amt für Stadt- als auch Landkreis - gesagt, dass man mit den letzten gültigen Kennzeichen und einer ausgefüllten Doppelkarte (heisst ja glaube ich jetzt anders) auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle fahren kann.

Siehe auch §23 StVZO: (...)Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;

Im Zweifelsfall einfach vorher bei der Zulassungsstelle anrufen... Oder auf Nummer sicher gehen und von einem befreundeten Autoschrauber ein rotes 06er Kennzeichen besorgen, dann kann auf keinen Fall was schief gehen OK!

Aber beim Zulassen wollte nie einer der Stempeldrücker eines meiner Fahrzeuge sehen...


- Rüddy - 21.02.2007

Zitat:Original von C53
was eingetragen ist juckt auch !
Das ist schon verbindlich.

Heinz

Womit wir wieder mal beim Thema wären. Feixen
Aber der Doc hat´s ja schon richtig beantwortet.

Gruß
Rüddy