Mischbereifung erlaubt ? - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Mischbereifung erlaubt ? (/showthread.php?tid=106606) |
Mischbereifung erlaubt ? - V.A.K. - 24.06.2022 Mal eine (blöde?) Frage: Ich habe verschiedene Reifengrößen bei der C3 eingetragen. Jeweils für Feld 15.1 ( Achse 1 ) und 15.2 (Achse 2 ) Ist es zulässig die angegebenen Größen zu mischen, z.B vorne 235/60 R15 und hinten 255/60 R15 oder muss die Mischbereifung separat eingetragen werden ????? RE: Mischbereifung erlaubt ? - HP28 - 24.06.2022 Hallo Volker, ist etwas unklar eingetragen. In der Regel wird bei Mischbereifung Achse1: Größe, Achse2: Größe eingetragen. Am besten: Frag (nicht blöd) den TüVer. RE: Mischbereifung erlaubt ? - Seba00 - 24.06.2022 So wie es eingetragen ist darfst du nicht mischen, dass es technisch möglich ist, keine Frage. Aber dann müsste man eine kleine Einzelabnahme zwecks Mischbereifung machen. RE: Mischbereifung erlaubt ? - HGW - 24.06.2022 Volker, im Zusatztext steht doch: Zu Feld 15.1/15.2 auch gen. ….. Damit kannst Du m.E. Vorne die 235/60 und hinten 255/60 fahren. Grüße Hans-Georg Edit: ichhatte auf meinen C 3 immer vorne schmalere Reifen (225 oder 235) und hinten breitere. Das hat nie ein tüv Mensch bemängelt. RE: Mischbereifung erlaubt ? - BVoss - 24.06.2022 255/70 R15 kann ja schon nicht korrekt sein wenn auch 225/70R15 eingetragen ist wegen des stark unterschiedlichen Abrollumfangs. Der Tüv-Prüfer der dieses §21 Gutachten erstellt hat muss schon ein Vollhonk gewesen sein oder besoffen oder sonstwas! RE: Mischbereifung erlaubt ? - HP28 - 24.06.2022 ??? das bezieht sich auf die 2 Achsen. Und ntürlich nicht auf eine Mischbereifung auf einer Achse. Insoweit ist die Eintragung voll ok. Und der TüVi kein V........ RE: Mischbereifung erlaubt ? - maseratimerlin - 24.06.2022 Verschiedene Reifengrößen sind grundsätzlich verboten und nur dann erlaubt, wenn eine Betriebserlaubnis dafür in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ziffer 15) vermerkt ist. Verschiedene Reifenbreiten sind nur zulässig, wenn dies vom Hersteller freigegeben ist. Gruß Edgar RE: Mischbereifung erlaubt ? - HP28 - 24.06.2022 Hi, wenn das stimmt, kann Volker nur eine Reifengröße für VA und HA nehmen. Will er Mischbereifung braucht er eine weitere Eintragung. Richtig Edgar? RE: Mischbereifung erlaubt ? - BVoss - 24.06.2022 (24.06.2022, 15:48)HP28 schrieb: ??? lies mal richtig, der hat oben für beide Achsen 255/70R15 eingetragen und unten alternativ 225/70R15 das bedeutet das 70% von 225 mm eine Flankenhöhe von 157,50 mm ergibt und 70% von 255 eine Flankenhöhe von 178,5 mm. Das sind 43 mm Unterschied in der Reifenhöhe da geht der Tacho aber mächtig daneben! RE: Mischbereifung erlaubt ? - HP28 - 24.06.2022 Tacho ist ein anderes Thema. Und der TE wird bestimmt nicht die "kleinen" Räder auf der Antriebsachse fahren |